Aktuelles (04/2004, München)

Investitions-Bremse § 8a KStG

Investitions-Bremse

Neuregelungen in § 8a Körperschaftssteuergesetz (KStG)

Die breite Öffentlichkeit hat so gut wie gar nichts von der Steuergesetzänderung zum § 8a des Körperschaftsteuergesetzes mitbekommen. Seit 01.01.2004 ist jenes Gesetz, das festlegt, welche Steuern vor allem Aktiengesellschaften und GmbHs zahlen müssen, in Kraft und könnte nicht nur als eindeutige Investitionsbremse gewertet werden, sondern möglicherweise auch viele Unternehmen ruinieren.

Nachstehend haben wir für Sie einige Kurzinformationen zum neuen § 8a KStG zusammengestellt (mit freundlicher Unterstützung der Accumulata Immobilien Development GmbH).

Auszug aus der Rede von Hans Schlamp anlässlich des Accumulata Lunchforum zur MIPIM 2004:

"Sie erlauben ­ dass ich noch kurz auf mein derzeitiges "Lieblingsthema³ eingehe ­ und zwar auf den Paragraphen 8a des Körperschaftssteuergesetzes.

Zu vergleichen ist der 8a durchaus mit der A8 ­ beide haben etwas mit Stau zu tun ­ die A8 leidet unter Verkehrsstau und der 8a erzeugt einen noch nie da gewesenen Investitionsstau.³

Kurzinformation zum § 8a KStG

  • Übernahme europäischen Rechts ohne Rücksicht auf die kriegsbedingt niedrige Eigenkapitaldecke in Deutschland
  • Der 8a trägt den irreführenden Titel "Sicherung des Eigenkapitals im Mittelstand³.
  • Seit 01.01.2004 werden bei Kapitalgesellschaften 40 % Eigenkapital gefordert.
  • Schuldzinsen für fehlendes Eigenkapital sind nicht mehr abzugsfähig.
Voraussetzung für die Beispielrechnungen A und B: Der Bauträger hat das Objekt mit weniger als 40 % Eigenkapital finanziert und mit einer Kapitalgesellschaft erworben.
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