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24.03.2021 Immobilien: Chancen nutzen und Umnutzung fördern

Nach Angaben der auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Müller Radack Schultz bieten sich durch Corona auch Chancen, die dringend benötigte Schaffung von Wohnraum mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Flexibilität der Nutzung von Immobilien zu kombinieren. So kann etwa die Umnutzung von Büro- oder Verwaltungsgebäuden eine neue, urbane Gestaltung von Nachbarschaften, Kiezen und Zentren, die zukünftig nachgefragt werden, ermöglichen.

Sven Häberer, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Bereits schon vor der Corona-Pandemie haben wir gesehen, dass Strukturen, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, auch wirtschaftlich erfolgreich sind. Diese scheitern häufig an einer nicht mehr zeitgemäßen Planung, die im Westteil Berlins aus den Jahren 1958/60 stammt und durch zurzeit sehr zurückhaltend aufgelegte neue Bebauungspläne nur unzureichend und kleinteilig angepasst wird. Hier ist großer Handlungsbedarf gegeben.“

Ein Beispiel dafür ist der Ausbau von Dachgeschossen zur Schaffung von mehr Wohnraum. Hier war nach Angaben der Kanzlei Müller Radack Schultz schon in der Vergangenheit die Möglichkeit nur eingeschränkt vorhanden.

Häberer: „Das Nachsteuern bei der Bauleitplanung unter neuen Gegebenheiten muss jetzt diskutiert werden, um neue Möglichkeiten zu schaffen. Dazu sollten alle Asset-Klassen auf den Prüfstein gestellt werden. So beispielsweise auch das Thema Umnutzung von Büro-, Verwaltungs- oder etwa Hotelbauten in Wohnungen. Die sich abzeichnende – durch Corona beschleunigte – Nutzungsreduzierung durch Gewerbe in der Innenstadt kann auf diese Weise vortrefflich für die Verdichtung von Wohnraum ohne Ausweisung neuer Baugebiete genutzt werden.“

„Die Corona-Zeit stellt eine Zäsur dar, die genutzt werden sollte, um den Menschen in seiner bebauten Umwelt in den Vordergrund zu stellen“, so Häberer abschließend.







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