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14.05.2021 Die Aufteilung der CO2-Bepreisung ist ein Fehler

Die große Koalition im Bund hat sich darauf geeinigt, die Kosten für die CO2-Bepreisung von Wohnungen hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Dabei hatte der Bauausschuss des Bundestages sich noch im März gegen eine Kostenaufteilung ausgesprochen. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sieht in der geplanten Regelung eine weitere Gefahr für das bezahlbare Wohnen.

„Unsere Mitgliedsunternehmen engagieren sich für den Klimaschutz und beweisen das mit zahlreichen innovativen Projekten. Dass die Kosten für die CO2-Bepreisung nun aber von Vermietern und Mietern zu gleichen Teilen getragen werden sollen, ist ein Fehler. Bei Neubauprojekten werden die CO2-Einsparpotenziale sowieso schon umfassend genutzt. Problematisch sind insbesondere alte Gebäude, auch wenn diese bereits energetisch saniert sind. Bei diesen besteht nicht immer die Möglichkeit, regenerative Energien einzusetzen. Insofern liegt es auch nicht in der Hand der Vermieter, gänzlich auf fossile Brennstoffe wie Gas zu verzichten. Unabhängige Gutachten belegen, dass die finanziellen Spielräume im Wohnungsbau schon jetzt komplett ausgeschöpft sind. Weitere Auflagen – wie die CO2-Bepreisung – sorgen letztlich nur dafür, dass irgendwann niemand mehr bauen kann.

Um günstige Mieten anbieten zu können, kalkulieren viele Wohnungsunternehmen schon jetzt an der Grenze des Machbaren. Wenn weitere Kosten hinzukommen, verteuern sich dadurch entweder die Mieten oder es kann weniger in die Instandhaltung investiert werden. Beides dürfte nicht im Sinne der Politik sein. Anstatt die Kosten für die Vermieter in die Höhe zu treiben, sollte sie durch das Förderrecht gezielte Investitionsanreize schaffen“, sagt Sönke Struck, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. „Im Sinne des Klimaschutzes ist die geplante Regelung auch nicht. Denn der Anreiz für die Mieter, Energie einzusparen, sinkt. Eigentümer und Investoren dürfen nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern in die Pflicht genommen werden.“






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