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17.05.2021 NRW verpasst Chance einer bürgerfreundlichen Grundsteuerreform

Bei der Grundsteuerreform hat sich Nordrhein-Westfalen für die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Für Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen, ist dies nicht der richtige Weg.

Das Bundesmodell erfasst neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vier weitere Angaben, die die Mitwirkung des Eigentümers erfordern, um den Gebäudewert zu berechnen. Neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert fließen auch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Das Verfahren ist alle sieben Jahre durchzuführen. „Das Rechenmodell enthält zu viele und teils sehr schwankende Faktoren. Alle sieben Jahre eine Neubewertung durchzuführen, bedeutet nichts anderes als eine automatisierte Steuererhöhung durch die Hintertür“, ist Dornieden überzeugt. Kopfschmerzen bereitet ihm auch die Ankündigung von NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper, sich bei der Bewertung der Mieten im Rahmen der Grundsteuerfestsetzung an sogenannten Listenmieten zu orientieren.“

BFW NRW-Geschäftsführerin Elisabeth Gendziorra befürchtet, dass es zu stark schwankenden Belastungen der Bürger innerhalb einer Stadt kommen könnte: „In Hamburg hat man über Modellrechnungen festgestellt, dass manche besonders hohe, manche besonders niedrige Grundsteuern zahlen würden. In NRW wären davon insbesondere großen Universitätsstädte in ähnlicher Form betroffen.“

Noch im Frühjahr hatte sich der BFW Nordrhein-Westfalen an den NRW-Finanzminister gewandt und appelliert, das Grundsteuermodell von Niedersachsen als Maßstab zu nehmen. Hier wird nicht der jeweilige Bodenrichtwert genommen, sondern es werden Bodenrichtwertzonen gebildet - ähnlich den Wohnlagen in den Mietspiegeln. Je nach Anzahl unterschiedlicher Wohn- bzw. Lagequalitäten in einer Gemeinde, lassen sich dann bis zu sieben solcher Zonen bilden.





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