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17.05.2021 Immofinanz/S Immo: Vorläufige Übernahme-Untersagung aufgehoben

Immofinanz AG („Bieterin“) informierte am 14.03.2021 die Öffentlichkeit mittels Ad-hoc-Meldung, dass sie beabsichtigt, ein Übernahmeangebot gemäß § 25a ÜbG an die Aktionäre der S Immo AG („Zielgesellschaft“) zum Erwerb von sämtlichen ausstehenden auf Inhaber lautende Stückaktien der S Immo, die sich nicht im Eigentum der Bieterin befinden, zu erstatten.

Am 26.03.2021 zeigte die Bieterin die Angebotsunterlage gemäß § 10 ÜbG an. Da die angezeigte Angebotsunterlage einer näheren Prüfung unterzogen werden musste, beschloss der 3. Senat der Übernahmekommission am 09.04.2021 gemäß § 11 Abs 1 ÜbG, die Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorläufig zu untersagen.

Am 14.05.2021 zeigte die Bieterin gemäß § 10 ÜbG eine geänderte Angebotsunterlage an.

Der 3. Senat hat am 17.05.2021 beschlossen, die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nicht länger zu untersagen. Eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemeinsam mit der Bestätigung des Sachverständigen gemäß § 11 Abs 1 ÜbG kann daher frühestens am 18. und spätestens am 21.05.2021 erfolgen.






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