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11.06.2021 Lieferkettengesetz verabschiedet: Das müssen Unternehmen wissen

Der Bundestag hat heute das von der großen Koalition beschlossene Lieferkettengesetz verabschiedet. Damit gilt das "Go" des Bundesrats als Formsache. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür Sorge tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.

Dazu kommentiert Dr. Christoph Schröder, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: „Damit sendet Deutschland ein starkes Signal an die Europäische Kommission, die EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen. Eine europaweit einheitliche Regelung der Verantwortung für Menschenrechte in den Lieferketten liegt im Interesse der deutschen Unternehmen. Sie haben durch das Lieferkettengesetz vorläufig einen Wettbewerbsnachteil.“

Unternehmen sollten sich laut CMS-Anwalt Schröder nun deutlich mit den Konsequenzen und Risiken auseinandersetzen. Er betont: „Die zivilrechtliche Haftung für die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes ist zwar ausgeschlossen. Aber die Haftung deutscher Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland bleibt möglich, insbesondere wenn das Gericht ausländisches Recht anzuwenden hat. Ausländische Rechtsordnungen lassen solche Haftungsansprüche in immer stärkerem Umfang zu. Das zeigen die jüngsten Urteile aus England und den Niederlanden sowie laufende Gesetzgebungsverfahren in zahlreichen Ländern.“

Der CMS-Anwalt fügt hinzu: „Auch ohne zivilrechtliche Haftung drohen saftige Sanktionen: Bußgelder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre sind sicher Anreiz genug für die deutschen Unternehmen, das Lieferkettengesetz ernst zu nehmen.“

Unternehmen sollten sich nun gut vorbereiten, rät Anwalt Schröder: „Auf die deutschen Unternehmen kommt nun viel Arbeit zu. Die jetzt beschlossenen Sorgfaltspflichten verlangen von den Betrieben erheblich mehr als etwa die bestehenden Berichtspflichten aufgrund der CSR-Richtlinie. Die Vorbereitung auf die Sorgfaltspflichten wird viel Zeit kosten. Deshalb sollten die Betriebe umgehend damit beginnen.“

Abschließend analysiert Dr. Christoph Schröder von CMS: „Wichtig ist aber, die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur als Bürde zu sehen, sondern auch als Chance, die eigene Reputation und Wahrnehmung im Markt zu stärken – und bei der Gelegenheit die eine oder andere Geschäftsbeziehung zu Lieferanten zu vertiefen.“






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