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10.08.2021 Immobilienwirtschaft muss ESG-Kriterien erfüllen

Die im März 2021 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung der EU verpflichtet Investmentgesellschaften, Nachhaltigkeitskriterien ihrer Investments offenzulegen, um die Transparenz zu fördern. In der öffentlichen Debatte werden die drei Dimensionen der ESG-Kriterien – Environmental, Social, Governance – häufig auf die Dimension Umwelt reduziert. Themen wie Arbeitsbedingungen, Diversität und Datenschutz finden allerdings ebenfalls breiteren gesellschaftlichen Rückhalt und werden nachfragebedingt in den (institutionellen) Investitionsentscheidung verstärkt berücksichtigt.

Der Trend des nachhaltigen Investments lässt Anleger daher hinterfragen, welche Mieter möchte ich überhaupt in der Immobilie haben? Wie passen Gebäude und Mieter in die bestehenden sozialen Strukturen? Steht das anmietende Unternehmen in einer öffentlichen Kontroverse?

Für die Zukunft gehen viele institutionelle Anleger davon aus, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Investments im Sektor Immobilienwirtschaft weiterhin steigen wird. In Anbetracht der hohen Bruttowertschöpfung der Immobilienwirtschaft von rd. 20%, des hohen Energieverbrauchs und CO2-Ausstosses von Gebäuden, des Einflusses auf die soziale Infrastruktur (z.B. Kita oder Arzt im Bürogebäude) und möglicher kontroverser Mieter (z.B. Waffen- oder Tabakindustrie) wird sich der Immobiliensektor zunehmend der politischen, ökologischen und sozialen Debatte stellen und Antworten auf kritische Fragen finden müssen.

(Von: Oliver Lederer, Teamleiter Investment & Development Aengevelt Düsseldorf)





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