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03.09.2021 Verbände sind gegen hessische Pläne für Grundsteuer C

Heftige Kritik üben Haus & Grund Hessen und der Bund der Steuerzahler Hessen an den Plänen der Landesregierung, die Grundsteuer C wieder einzuführen, um damit Bauland zu mobilisieren. Der Hebesatz für baureife Grundstücke bewirke genau das Gegenteil.

„Die Grundsteuer C ist als Instrument zur Schaffung von Wohnraum völlig ungeeignet und zudem ungerecht“, sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen. „Sie trifft vor allem finanzschwache Eigentümer, die nur geringe Reserven haben, ihr Grundstück schnell zu bebauen.“ Er verweist auf die aktuell steigenden Preise für Baumaterialien und dass derzeit vor allem die privaten Bauherren deswegen ihre Baupläne zurückstellen.

„Als Steuerzahlerbund bezweifeln wir, dass mit einer solchen Steuer das erhoffte Ziel – Schaffung von mehr Wohnraum und weniger brachliegende Grundstücke mit Baurecht – erreicht werden kann“, sagt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen e.V. „Der Grundsteuer C liegt die irrige Annahme aus Teilen der Politik zugrunde, wonach sich alle Probleme mit einer Steuer lösen lassen.“ Niemand solle bestraft werden, weil er ein unbebautes Grundstück sein Eigen nennt, betont er. „Schließlich können die Gründe dafür sehr unterschiedlich sein.“

Weiterer Anstieg der Baupreise

Die Grundsteuer C würde vielmehr zu einem weiteren Anstieg der Baupreise führen, so die Verbandsvertreter. Denn professionelle Bodenspekulanten wie Konzerne und Fonds könnten die Steuer ohne Weiteres aus der Portokasse bezahlen und würden sie dann bei der Veräußerung der Grundstücke auf den Verkaufspreis aufschlagen. Gemeinsam erinnern Streim und Papendick an die 1960er-Jahre, als der Hebesatz für unbebaute Grundstücke bereits schon einmal in der Bundesrepublik eingeführt wurde. Streim: „Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert vergrößert, noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Sie wurde aus gutem Grund bereits zwei Jahre später wieder abgeschafft.“ Papendick ergänzt: „Für zusätzlichen Wohnraum brauchen wir vor allem Entbürokratisierung, schnellere Genehmigungsverfahren und Entscheidungsprozesse statt neuer, zusätzlicher Steuern.“

Nach der Sommerpause wird sich der Landtag mit den Vorschlägen der Landesregierung zur Reform der Grundsteuer und den dazu eingereichten schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Experten befassen. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres beschlossen werden. Kommt die Grundsteuer C, sollen die Kommunen das letzte Wort haben. Denn sie können über den Hebesatz null auch festlegen, dass ihre Bürger die Grundsteuer C nicht zahlen müssen.






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