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27.09.2021 Berlin: Enteignungs-Initiative jetzt mit Dialog und Lösungen entgegnen

Zum Ausgang des Berliner Volksentscheids der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD: „Die Ziele des Volksentscheids können nicht verfassungskonform in ein Gesetz überführt werden. Die Initiative verstößt aus Sicht des IVD gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung. Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes lässt sich ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen. Zudem hat das Land Berlin aus Sicht des IVD dazu keine Gesetzgebungskompetenz. Vielmehr sollte sich eine neue Berliner Landesregierung um die tatsächliche Lösung der Probleme kümmern und den Wohnungsbau ankurbeln. Die Enteignungs-Pläne würden bis zu 40 Milliarden Euro an Entschädigungszahlen verschlingen, die den ohnehin schon hohen Schuldenberg weiter anwachsen lässt. Dieses Geld sollte lieber in den Neubau bezahlbarer Wohnungen investiert werden.“

Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg: „Aus unserer Sicht widersprechen die Enteignungs-Pläne ganz klar der Berliner Landesverfassung. Die angestrebte Vergesellschaftung wäre ein absolutes Novum in der Geschichte der Bundesrepublik und ist zum Scheitern verurteilt. Einen juristischen Nachschlag á la Mietendeckel kann sich die Hauptstadt aber nicht leisten. Wir wünschen uns von der neuen Landesregierung und Verwaltung eine neue Gesprächs-Kultur mit der Immobilienwirtschaft. Letzten Endes haben wir dasselbe Ziel: Entlastung für den Berliner Wohnungsmarkt. Dieses Ziel können wir am besten gemeinsam erreichen – mit verbindlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen und ohne Enteignung.“





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