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25.10.2021 Erbbaurechtskongress findet am 07./08. Februar 2022 in Fulda statt

Am 07. und 08. Februar 2022 lädt der Deutsche Erbbaurechtsverband zum Erbbaurechtskongress nach Fulda ein. Die Veranstaltung ist das größte Treffen der Erbbaurechtsszene in Deutschland. In den vergangenen Jahren kamen regelmäßig mehr als 100 Gäste zum Erbbaurechtskongress, darunter Vertreterinnen und Vertreter großer Erbbaurechtsgeber wie Kommunen, Kirchen und Stiftungen sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft.

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Erbbaurechtskongresses ist das Erbbaurecht für Genossenschaften. Denn bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten und Regionen weiterhin knapp. Aus diesem Grund spielt das Erbbaurecht auch im Geschosswohnungsbau eine immer größere Rolle. Daneben gibt es wieder Einblicke in die Praxis und die juristischen Feinheiten des Erbbaurechts sowie reichlich Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch.

Aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat spricht Charlotte Blech. Dabei dürfte es spannend sein, zu hören, welche Rolle das Erbbaurecht in der neuen Legislaturperiode spielen wird. Außerdem treten als Referentinnen und Referenten sowie Diskutanten auf:

• Simone Emming, Kemner Partner Rechtsanwälte PartG mbH,
• Patrick Grant, Alpha Real Capital, London,
• Horst Hücking, Wohnbund-Beratung NRW GmbH,
• Thomas Kollmann, Erzdiözese München und Freising,
• Professor Dr. Dirk Löhr, Hochschule Trier,
• Dr. Christoph Mönig, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH,
• Alexander Rychter, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen,
• Christian Stupka, Gima München eG sowie
• Florian Swars, Liemak IT GmbH.

Veranstaltungsort ist das Maritim Hotel am Schlossgarten in Fulda. Die Teilnahme kostet regulär 595,00 Euro für zwei Kongresstage. Mitglieder des Deutschen Erbbaurechtsverbands zahlen 495,00 Euro. Anmeldung und weitere Informationen unter www.erbbaurechtsverband.de.





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