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26.10.2021 OLG-Urteil schafft Klarheit in der Vergütungsberatung für Banken

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat bislang umstrittene Fragen zur Abgrenzung von Rechtsdienstleistungen in der Vergütungsberatung bei Banken und Finanzdienstlern geklärt. Anders als in der aktuellen Ausgabe des Manager Magazins dargestellt, werden lediglich einzelne Aussagen auf der Webseite hkp.com als Bewerben und Anbieten von Rechtsdienstleistungen moniert. Die angegriffenen Texte waren zwar zuvor mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main abgestimmt; das OLG hat nun aber eine andere Rechtsposition eingenommen.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil vom 2.9.2021 (Aktenzeichen 6U 249/19 - 2/3 O 315/18) stellt klar, dass im Rahmen der Vergütungsberatung bei Banken bestimmte Tätigkeiten, die als Rechtsdienstleistungen zu charakterisieren sind, wohl keine dem Vergütungsberater erlaubte Nebentätigkeit sind und daher grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte erbracht werden dürfen. Gleichzeitig stellt das OLG jedoch klar, dass Vergütungsberater weiterhin wesentliche Teile der Beratung auch zur Vergütung in Banken erbringen dürfen.

hkp/// group begrüßt die Klarstellung zur Abgrenzung von Vergütungs- und Rechtsberatung. Diese gibt nunmehr allen Marktteilnehmern die erforderliche Orientierung. In den betreffenden Themenfeldern bietet die eigenständige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hkp/// legal künftig auch solche Leistungen an, die das OLG Frankfurt als Rechtsdienstleistungen qualifiziert hat, wie etwa die Risikoanalyse zur Ermittlung von Risikoträgern gemäß Institutsvergütungsverordnung, die Selbsteinschätzung von Banken als "bedeutendes Institut", die Überprüfung der regulatorischen Konformität der Vergütungssysteme von Banken, Versicherungen und Asset Managern sowie Teile der Ausgestaltung und Implementierung der Vergütungssysteme von Banken, sofern sie die Subsumption unter regulatorische Vorgaben und / oder die Umsetzung von Vergütungsregelungen in Vertragstexte beinhalten. Je nach Kundenwunsch arbeiten die Expertinnen und Experten der hkp/// group wie seit vielen Jahren weiterhin mit anderen Rechtsanwaltskanzleien und den internen Rechtsabteilungen vertrauensvoll zusammen.

"Wir freuen uns, als marktführende Vergütungsberatung auch im Bereich Banking weiterhin für unsere Kunden hoch qualitative und innovative Projekte durchzuführen. Durch die Gründung der hkp/// legal können Kunden jetzt noch umfassender beraten werden; beide Seiten profitieren vom Know-how des anderen", erläutert hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch.





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