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28.10.2021 Verbraucherschutz für Wohnungskäufer darf nicht zu kurz kommen

Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Bundesregierung darf der Ausbau des Verbraucherschutzes für selbstnutzende Wohnungskäufer nicht zu kurz kommen. Seit mehr als zehn Jahren warten die Verbraucher auf eine bessere Absicherung vor Insolvenz des Bauträgers. Die neue Bundesregierung muss endlich eine gesetzliche Regelung schaffen.

Selbstnutzende Wohnungskäufer leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum. Allein im letzten Jahr wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes fast 70.000 Eigentumswohnungen fertiggestellt. Das sind 25 Prozent aller fertiggestellten Wohnungen. Angesichts der Relevanz der Verbrauchergruppe fordert Wendelin Monz, Vorstand des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), bestehende Gesetzeslücken zu schließen: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher investieren jährliche mehrere Milliarden Euro. Eine ausreichende gesetzliche Absicherung vor Insolvenz des Bauträgers gibt es aber bis heute nicht. Das muss sich dringend ändern.”

Probleme treten besonders im Insolvenzfall auf. Kauft ein Verbraucher eine Wohnung vom Bauträger, bezahlt er für Eigentum, das zunächst auf dem Grundstück eines anderen, nämlich dem des Bauträgers, entsteht. Erst mit Fertigstellung bekommt der Wohnungskäufer seine Wohneinheit übergeben. Geht der Bauträger während der Bauphase Pleite, drohen den Erwerbern lange und teure Rechtsstreite. Der Käufer kommt nach aktueller Rechtslage kaum aus seinem Vertrag. Die Fortsetzung des Bauvorhabens in Eigenregie ist schwer möglich, da sich hierfür alle Käufer einig sein müssten. Ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags und eine ausreichende finanzielle Absicherung des Käufers sind nicht vorhanden. „Eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums hat bereits in der letzten Legislaturperiode unter Beteiligung aller Interessengruppen Vorschläge zur besseren Absicherung der Wohnungskäufer erarbeitet. Jetzt ist es Zeit, diese Vorschläge im Bauträgervertragsrecht umzusetzen", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des BSB.





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