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18.02.2022 Ausweitung des Wohnungsangebots bester Schutz gegen hohe Mieten

Ein Bündnis aus Mietervereinen, Gewerkschaften und Sozialverbänden hat heute einen neuen Anlauf zur Einführung eines bundesweiten Mietenstopps genommen. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer:

„Ein gesetzlicher Mietenstopp löst nicht die Probleme am Wohnungsmarkt. Ein Mietenstopp würde sie vielmehr verstärken. Der gescheiterte Berliner Mietendeckel ist ein prominentes Beispiel dafür. Er verhinderte den Bau neuer Wohnungen. Er verhinderte die Modernisierung des Bestandes. Er verknappte das Wohnungsangebot noch zusätzlich. Er privilegierte lediglich einkommensstarke Mieter. Er bremste und verunsicherte eine gesamte Gesellschaft.

An vielen Orten in Deutschland hat sich die Mietenentwicklung – übrigens auch im Neubaubereich – auch ohne staatlich vorgegebene Preise entspannt, weil dort – im Gegensatz zur Berliner Wohnungspolitik – das Wohnungsangebot deutlich ausgeweitet wurde. Erhebungen des IVD-Research haben ergeben, dass das dritte Jahr in Folge die Mietpreissteigerungen 2021 im Bundesdurchschnitt geringer ausgefallen sind als zum Vorjahr. Die Mietpreisdynamik lag 2021 weiter im Rahmen der Inflationsrate, stellenweise sogar darunter. Und: Die Preisdynamik in den Metropolen ist deutlich mehr gebremst als in anderen Städteklassen. Zudem stellt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen fest, dass auch nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels die großen Berliner Vermieter die Mieten bisher kaum erhöht haben.

Darüber hinaus stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Mietenstopps. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2019 nur deshalb gebilligt, weil sie auf fünf Jahre befristet ist und es Ausnahmetatbestände wie den Schutz der Vormiete gibt. Aus diesem Grund dürfte bereits die aktuelle Mietpreisbremse kaum noch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, vor allem nicht bei der eher stagnierenden Preisentwicklung. Das gilt erst recht für einen noch schärferen Mietenstopp. Wir stellen fest: Der größte Schutz gegen zu hohe Mieten ist und bleibt eine Ausweitung des Angebots.“






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