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10.03.2022 Studie zeigt: Häuser überwiegend mit Mängeln nach der Abnahme

Drei Viertel aller privaten Neubauvorhaben weisen Mängel in der Gewährleistungszeit auf. Zu diesem Ergebnis gelangt die Studie „Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit bei Ein- und Zweifamilienhäusern“ im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Wo treten Mängel auf?

Die Ergebnisse der Studie, die durch das Institut für Bauforschung (IfB) erhoben wurde, zeigt: Bei 40 Prozent der untersuchten Gebäude wurden Fehler an der Konstruktion festgestellt. 38 Prozent wiesen zudem Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung auf. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kennt die Gründe dafür: „Bauen wird insgesamt immer anspruchsvoller. Dadurch steigt auch die Fehleranfälligkeit ¬¬– vor allem bei mehrschichtigen Bauteilen und der Anlagentechnik. Eine detaillierte Planung und fachgerechte Bauausführung sind wesentliche Voraussetzungen für mangelfreies Bauen.“

Doch viele Fehler treten auch nach Inbetriebnahme des Gebäudes auf. Mängel bei Abdichtungsarbeiten z.B. sind häufig erst erkennbar, wenn Folgeschäden durch Leckagen sichtbar werden. Statische und baukonstruktive Mängel führen häufig erst nach dem Einzug zu Rissbildungen. Auch fehlerhafte Heizungsanlagen werden erst nach dem ersten Winter im neuen Zuhause auffällig.

Welche Mängel treten auf?

Die fehlerbehaftetsten Bauteile sind die Fassade (28 Prozent), Innenwände (26 Prozent) sowie Heizungsanlagen und Fenster mit jeweils 26 Prozent. Dementsprechend bezieht sich fast die Hälfte aller erfassten Mängel auf Risse an den Innen- und Außenwänden. Ebenfalls problematisch sind Mängel durch Feuchtigkeit (32 Prozent) sowie Farb-, Putzablösungen und Materialausbrüche. Die Bewertung dieser Mängel ist für Bewohner oft problematisch: „Bei den genannten Fehlern ist längst nicht immer eindeutig, ob es sich um einen Mangel oder nur um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit handelt“, erklärt Becker.

Wie viele Mängel werden behoben?

Die Studienergebnisse verdeutlichen die Problematik: Je klarer und umfassender ein Mangel beschrieben und zugeordnet werden kann, desto eher wurde er beseitigt. Hierzu zählen 43 Prozent der erfassten Schäden. Auf der anderen Seite wurden ein Viertel der Baumängel nicht behoben.

Ein Blick auf den Ablauf bzw. auf die Art der Beseitigung zeigt, dass 14 Prozent per Gerichtverfahren geklärt werden müssen. Diese sind für Verbraucher mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen verbunden. 77 Prozent können hingegen mit dem Auftragnehmer direkt geklärt werden. Die Beseitigungskosten variieren dabei stark: Während die Reparaturkosten in 20 Prozent der Fälle unter 500€ liegen, bewegt sich der größte Anteil mit 25 Prozent bei 10.000€ und mehr.

Was können Verbraucher tun?

Nicht nur während der Bauphase, sondern auch nach dem Einzug gilt: Je früher ein Mangel erkannt wird, desto eher können Schäden vermieden und der Reparaturaufwand gering gehalten werden. Denn häufig entstehen durch unscheinbare Mängel große Folgeschäden. „Gerade weil Bewohner:innen oft schwer erkennen können, ob eine festgestellte Unregelmäßigkeit sich im Toleranzbereich befindet oder ein erhöhtes Schadenspotential aufweist, sollten sie sachverständige Unterstützung hinzuziehen“, so Verbraucherschützer Becker.

Hierbei bietet es sich an, ca. ein Jahr nach dem Einzug, wenn die Gebäudetrocknung fortgeschritten ist, die technischen Anlagen in Betrieb genommen wurden und die erste Heizperiode vorüber ist, das Haus einem umfassenden Gewährleistungscheck zu unterziehen. Außerdem sollten Bewohner:innen die Anlagentechnik vollumfänglich nutzen, da sonst keine Störungen erkannt werden können. Ratsam ist auch Wartungsintervalle zur Funktionsprüfung, Einstellung und ggf. Optimierung verschiedenster Bauteile einzuhalten.






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