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21.03.2022 Für Mieter mit Indexverträgen kommen nie dagewesene Erhöhungen

Derzeit wird viel über hohe Spritpreise gesprochen. Gleichzeitig müssen viele Mieterinnen und Mieter in diesem und im nächsten Jahr mit Nachzahlungen bei Strom und Heizung rechnen und sich auf höhere Abschlagszahlungen einstellen.

Mieter mit Indexmietverträgen müssen wegen der anhaltend hohen Inflation zudem nie dagewesene Mietsteigerungen einplanen. Ihr Mietvertrag ist an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten gekoppelt, die vom Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes erfasst werden.

Während in den zurückliegenden Jahren die Teuerungsrate bei etwa 1,5 Prozent lag, muss aktuell mit Steigerungen von über 5 Prozent der Kaltmiete gerechnet werden. Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein Mieter, der zum 1. Februar 2021 in Düsseldorf eine Wohnung für 1.500 Euro Kaltmiete mietete, muss mit einer Steigerung von 76,50 Euro auf 1.576,50 Euro rechnen. Denn innerhalb von zwölf Monaten kletterte der VPI um 5,1 Prozent (VPI im Februar 2021: 107, im Februar 2022: 112,5. Dies entspricht einer Erhöhung von 5,5 Punkten beziehungsweise 5,1 Prozent).

„Man kann sagen, dass bei Indexmietverträgen Mieterinnen und Mieter durch die Erhöhung eine Art Inflationsausgleich leisten“, erläutert Jörg Schnorrenberger, Vorsitzender des Ring Deutscher Makler (RDM) Düsseldorf.

Bislang fiel diese Steigerung moderat aus. Das wird sich vermutlich ändern. Während viele Ökonomen dachten, dass die hohe Inflation, die seit November 2021 zu beobachten ist, im Laufe des Jahres zurückgeht, kommen sie mit dem Krieg in der Ukraine zu einer Neubewertung. Sie gehen davon aus, dass die Teuerung weiterhin bei über 5 Prozent bleibt, möglicherweise sogar weiter klettert. Die Inflation ist aktuell so hoch wie seit 30 Jahren nicht mehr.

Mieter mit Indexverträgen lange Zeit mit moderaten Erhöhungen

Dabei gilt die Indexmiete seit einigen Jahren als Erfolgsmodell. In Ballungsregionen mit hohen Mieten waren Mieter mit Indexverträgen besser dran als andere Mieter, die mit Erhöhungen auf Basis der Vergleichsmiete (Mietspiegel) rechnen müssen. „Zumeist stiegen die Mieten laut Mietspiegel schneller als die Lebenshaltungskosten. Deswegen gab es bei Indexverträgen kaum Steigerungen. Falls überhaupt. Denn viele Indexverträge enthalten eine Klausel, wonach die Miete erst angehoben wird, falls der VPI um einen gewissen Prozentpunkt steigt“, so Schnorrenberger.

Der Experte führt einen zweiten Vorteil an: „Bei Indexverträgen ist die Erhöhung sehr transparent, weil sie auf statistische Daten beruht und einfach zu berechnen ist. Daher ist diese Erhöhungsform weniger streitanfällig als Mietanpassungen nach Modernisierungen oder auf Basis der örtlichen Vergleichsmiete.“ Im Übrigen dürfen Indexerhöhungen nicht mit anderen Erhöhungsarten gekoppelt werden.

Indexverträge sind seit vielen Jahrzehnten im Gewerbeimmobilienbereich üblich. Im Wohnbereich erleben sie seit etwa zehn Jahren wegen der genannten Vorzüge eine wachsende Verbreitung. Experten schätzen, dass in Großstädten wie Düsseldorf, Frankfurt, München oder Stuttgart bei Neuabschlüssen etwa 60 Prozent der Verträge indexiert sind.

Zwischen den Erhöhungen gemäß VPI müssen mindestens zwölf Monate liegen. Mieter müssen hierüber schriftlich informiert werden, im Schreiben muss eine Berechnung der Steigerung enthalten sein. Die Erhöhung kann erst zum übernächsten Monat nach der Mitteilung in Kraft treten.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Theoretisch können Lebenshaltungskosten über längere Zeit auch sinken. Das ist zwar bislang nie geschehen. Aber vielleicht folgt nun auf die starken Anstiege auch irgendwann ein Rückgang, der sich entsprechend auf Indexverträge auswirkt.






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