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01.04.2022 Five Quarters erlangt für Gesundheitsimmobilienfonds Artikel 8-Status

Die Five Quarters Real Estate ist mit ihrem Fonds „5QRE Healthcare Infrastructure Deutschland 01“ angetreten, den Anlegern insbesondere aus dem Sparkassen- und Bankensektor die Möglichkeit zu geben, in ein Portfolio aus im Wesentlichen Bestandsimmobilien zu investieren. Die Anleger sollen sehen, was sie bekommen. Und die Anleger sollen möglichst schnell zu Abrufen kommen. Gleichzeitig soll aber auch verantwortlich und mit Blick in die Zukunft investiert werden.

Das Konzept ist aufgegangen, der Fonds hat bereits mehrere Objekte übernommen und befindet sich derzeit in Ankaufsprüfung für drei weitere Objekte. „Abgedeckt wird dabei ein sehr breites Spektrum an Gesundheitsfürsorge, vom klassischen Pflegeheim, über Betreutes Wohnen, Medizinische Versorgungs- und Therapiezentren, spezialisierte Privatkliniken und vieles mehr. Der Fonds verfolgt ein ganzheitliches Konzept, die Gesundheitsinfrastruktur für alle Altersgruppen in der räumlichen Breite sicherzustellen“, beschreibt Peret Bergmann den Investmentansatz.

Die gesellschaftliche Verantwortung als Immobilienunternehmer hat Five Quarters dabei von Anfang an sehr ernst genommen und bereits seit den ersten Ankäufen entsprechende Kriterien und Prüfungen in ihre Entscheidungsprozesse einfließen lassen. Parallel wurde in regelmäßigem Austausch mit der Aufsicht die Entwicklung der Verwaltungspraxis zu den Auswirkungen der Offenlegungsverordnung (SFDR) beobachtet.

„Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass an unserer Strategie gar nicht viel zu ändern, sondern nur zu konkretisieren ist. Gemeinsam mit unseren Partnern von TSC Real Estate sowie mit externen technischen Beratern haben wir nach umfangreichen Analysen ambitionierte Ziele festgelegt“, fasst Erik Beets die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen.

„Die Charakteristik des Fonds haben wir beibehalten und der Aufsicht die Konkretisierungen in der letzten Woche mit einer Änderungsanzeige vorgestellt“, erläutert Georg zu Stolberg den weiteren Prozess. Die Änderungen wurden von der Aufsicht als gut strukturiert und transparent für Anleger angesehen. Der Fonds gilt von nun an als Artikel 8-Produkt.

„Wir wissen, dass dieses Thema nicht nur uns alle aus gesellschaftlicher Verantwortung umtreibt, auch bei Investmententscheidungen unserer Kunden gewinnt es zunehmend an Bedeutung“, berichtet Peret Bergmann aus aktuellen Gesprächen. „Hier mit einer Kombination aus Bestandsimmobilien verbunden mit zügigen Kapitalabrufen in einem Artikel 8-Produkt aufwarten zu können, bietet den Kunden erhebliche Vorteile“, fährt er fort. Entsprechend positiv fällt die Resonanz in der aktuellen Kapitalrunde aus. Erste neue Anleger, für die Kapitalabrufe ab Mai geplant sind, konnten bereits gewonnen werden.





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