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25.04.2022 Verunsicherung durch KfW-Förderkrimi und neues CO2- Stufenmodell

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes in Hessen ist eine Mammutaufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn Wohnungseigentümer sich auf stabile Rahmenbedingungen verlassen können. Genau daran mangele es jedoch aktuell, kritisiert der Verband der Immobilienverwalter Hessen.

„Sowohl die Bundesregierung als auch die hessische Landesregierung geben bei der Klimaschutzpolitik leider gerade ein sehr ambivalentes Bild ab. Auf Willenserklärungen folgen auslaufende Förderprogramme mit zu knapp bemessenen Budgets“, erklärt VDIVH-Geschäftsführerin Katja Niebling. „Dass die neu aufgesetzte KfW-Neubauförderung nach wenigen Stunden schon wieder eingestellt werden musste, zeugt nicht von planvollem Handeln. Wir können alle nur hoffen, dass die KfW-Förderung für energetische Sanierungen nicht auf ähnlich tönernen Füßen steht. Das wäre ein Desaster für den dringend benötigten Sanierungsschub in Hessen.“

VDIVH fordert positive Anreize von hessischer Landesregierung

„Was uns in der aktuellen Diskussion grundsätzlich fehlt, sind positive Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung, auch auf hessischer Landesebene. Das Hickhack um das kurzfristige Auslaufen der KfW-Förderung hat zu großer Verunsicherung bei vielen Wohnungseigentümergemeinschaften geführt, die bis heute anhält“, so Niebling. „Wir bräuchten im Moment genau das Gegenteil – ein klares Bekenntnis der Politik, die Eigentümer bei der immensen Herausforderung der energetischen Sanierung ihrer Immobilien nicht allein zu lassen. Dazu kann auch die hessische Landesregierung beitragen, etwa, indem sie eigene Förderprogramme auf den Weg bringt. Die ersatzlose Streichung des 50/50-Sonderprogramms war ebenfalls eine Enttäuschung. Hier wünschen wir uns mehr Impulse.“

10-Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten muss genauer geprüft werden

Das von der Ampelkoalition vorgeschlagene 10-Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern werfe ebenfalls zahlreiche Fragen auf, so Niebling. „Wir begrüßen zwar grundsätzlich den Wunsch, Anreize für energetische Gebäudesanierungen zu schaffen. Das sehen wir auch für den Wohnungsbestand in Hessen als eine wichtige und richtige Aufgabe an“, so Niebling. „Gleichzeitig müssen wir immer darauf schauen, dass neue Vorgaben in der Praxis auch umsetzbar sind. Das sehen wir beim aktuellen Vorschlag leider noch nicht. Die handelnden Akteure in Berlin scheinen den immensen Verwaltungsaufwand, der mit ihrer Idee einhergeht, deutlich zu unterschätzen.“

Das 10-Stufenmodell sieht vor, die Höhe der zu tragenden CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter prozentual am Energieverbrauch des Einzelgebäudes festzumachen. Je schlechter die Energiebilanz ausfällt, desto höher soll der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter sein. Für besonderen Unmut unter den hessischen Eigentümern und Verwaltern habe der lapidare Satz zur Umsetzung in der Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums gesorgt. „Dass es den Vermietern leichtfallen werde, die Verteilung der CO2-Kosten zu ermitteln, ist schon ein starkes Stück“, so Niebling. Je nach im Gebäude verbauter Heizungsart komme auf die Vermieter und Verwalter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ein erheblicher Mehraufwand zu. Dass die Verteilung der CO2-Kosten anhand des Brennstoffverbrauchs ermittelt werden solle, verhindere zudem eine genauere Bewertung des energetischen Gebäudezustandes. „Hier ist noch viel Luft nach oben. Das Konzept muss zwingend weiterentwickelt werden, bevor es zur Umsetzung kommt“, so Niebling.





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