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31.05.2022 Bestandsimmobilien vor dem Kauf unabhängig prüfen lassen

Die Preise auf dem Immobilienmarkt kennen seit langem nur noch eine Richtung: alles wird immer teurer. Ein Mangel an Baugrundstücken, steigende Baukosten und inzwischen auch eine zunehmende Materialknappheit lassen den Traum vom Neubau im Grünen schnell zur Utopie werden.

„In dieser Situation halten immer mehr Interessenten Ausschau nach einer gebrauchten Immobilie“, weiß Heiko Püttcher, Vorstand beim Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC). „Aber auch hier übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot an bezahlbaren Objekten.“ Die Gefahr sieht Püttcher darin, aus der Not heraus eine emotionale Entscheidung zu treffen und sich die Immobilie schön zu reden.

„Dies ist nur zu verständlich, wenn man lange nach dem passenden Haus oder der passenden Wohnung gesucht hat und nun endlich fündig wurde“, so Püttcher weiter. „Vielleicht hat man aufgrund der angespannten Marktsituation bereits Kompromisse gemacht und will nun keine weitere Chance verpassen.“

Auch wenn man lange danach gesucht hat: Gebrauchte Immobilien nicht „schön reden“.

Gerade wenn vermeintlich alles stimmt, wäre es laut Heiko Püttcher sinnvoll, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. „Ein unabhängiger Bausachverständiger betrachtet die ersehnte Immobilie nüchtern und neutral nur anhand seiner Expertise“, erläutert der Bauprüfer. „Hier kann Sie die Einschätzung des Experten im besten Fall vor einem großen Fehler bewahren.“

Solch eine Begutachtung müsse nicht aufwändig sein. Eine einmalige Begehung reiche in der Regel bereits für eine sinnvolle Einschätzung der Immobilienqualität: „Bauingenieure oder Architekten beschäftigen sich seit Jahren oder Jahrzehnten mit Bauqualität“, so Püttcher. „Das ist ihr täglich Brot. Sie wissen genau, worauf sie achten müssen, wenn sie mit Ihnen durch die Wohnung oder das Haus gehen.“

Dabei müsse aber auch klar sein, wo die Grenzen solch einer Beratung lägen. Die Ortsbegehung beschränke sich naturgemäß auf eine visuelle Prüfung des Objektes und damit auf erkennbare Mängel und Schäden. Verdeckte Mängel könnten nicht begutachtet, höchstens durch den „siebten Sinn“ eines erfahrenen Bausachverständigen erahnt werden.

„Natürlich wird wohl kein Bausachverständiger die Mängel- und Schadenfreiheit der Begutachtungsobjekte garantieren“, so Püttcher weiter. Um dies zu ermöglichen, müssten umfangreiche, invasive und auch teure Untersuchungen durchgeführt werden, die in keinem Verhältnis zum Ergebnis stünden.

„Letztlich ist eine Beratung vor dem Kauf, wie sie auch vom VQC angeboten wird, eine wertvolle Option, um das Risiko beim Immobilienkauf zu vertretbaren Kosten zu reduzieren“, so Heiko Püttcher abschließend.






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