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16.06.2022 Studie: Energieeffizienzmaßnahmen in Mietgebäuden des Einzelhandels

In einer umfassenden Befragung hat adelphi, das Berliner Forschungs- und Beratungsinstitut für die Bereiche Klima, Umwelt und Entwicklung, das sogenannte Vermieter-Mieter-Dilemma in vom Einzelhandel genutzten Gebäudebereich untersucht. Das Ergebnis: Noch immer investieren Vermieter:innen von Einzelhandelsimmobilien nur zaghaft in Energieeinsparmaßnahmen, da sie von den dadurch gesunkenen Energiekosten nicht unmittelbar profitieren können. Durch dieses Mieter-Vermieter-Dilemma bleiben bislang erhebliche Energiesparpotenziale im Einzelhandel ungenutzt. adelphi, seit 2017 Projektpartner der Klimaschutzoffensive des Handels, zeigt in der Studie, dass dieses Dilemma mit den richtigen Instrumenten durchaus überwindbar ist.

Förderungen oder Steuererleichterungen als Anreize für Vermieter:innen

Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist: Vermieter:innen würden mehr Energieeffizienzprojekte initiieren, wenn passende finanzielle Anreize zur Verfügung stünden. Dazu zählen etwa angepasste Förderprogramme mit höheren Fördersätzen oder Steuervorteile. Einfachere und schnellere Antragsverfahren würden die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zudem erleichtern. Ebenfalls interessant für den Abbau finanzieller Hürden ist laut Befragung das Energiespar-Contracting.
„Grundsätzlich sollten die Instrumente in erster Linie Vermietende adressieren und für Mietparteien möglichst unkompliziert zu realisieren sein“, sagt Jasmin Paulus, Managerin bei adelphi und eine der fünf Autor:innen der Studie. „Wir haben festgestellt, dass nur wenige der untersuchten Konzepte von allen befragten Akteur:innen befürwortet werden. Es wurde deutlich, dass das Interesse an gebäudebezogenen Energieeffizienzmaßnahmen bei Vermietenden größer ist als auf Seiten der mietenden Händlerinnen und Händler“, so Paulus.

Nadine Nitsche, Consultant bei adelphi und Co-Autorin der Studie ergänzt: „Die Immobilienbranche spricht sich zwar gegen verbindliche Mindeststandards für Bestandsgebäude aus. Doch die Mehrheit der befragten Expert:innen geht davon aus, dass neben Konzepten auf freiwilliger Basis auch ordnungsrechtliche Vorgaben erforderlich sein werden, um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu erreichen.“ Aus der Befragung leiten die Autor:innen die Empfehlung ab, Mindeststandards für Bestandsgebäude in Verbindung mit einem Bonus-Malus-System zu implementieren, damit Eigentümer:innen nicht nur Investitionen zur Erreichung des Mindeststandards tätigen.

Aufteilung des CO2-Preises

Auch eine Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen identifizieren sie als ein wichtiges rechtliches Mittel. Demnach würde bei den energetisch unwirtschaftlichen Gebäuden die vermietende Partei für den Hauptteil des CO2-Preises aufkommen. Je effizienter das Gebäude ist, desto höher fiele der Anteil der mietenden Partei am CO2-Preis aus.

Eine solche Regelung wird für Wohngebäude aktuell durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Für Gewerbeimmobilien scheitert sie bislang daran, dass aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsprofile noch keine einheitliche Systematik für Effizienzklassen vorliegt. Dies sollte in den kommenden Jahren dringend nachgeholt werden.

Grüne Mietverträge bzw. Green Leases für mehr Transparenz

Auch eine stärkere Kooperation zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen empfiehlt das Autorenteam. „Bei grünen Mietverträgen könnten beide Parteien transparent an der Reduzierung des Energieverbrauchs einer Immobilie und ihrer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung mitwirken“, sagt Paulus. Grüne Mietverträge oder Green Leases sind Bestandverträge, die durch ihre besondere Ausgestaltung Mieter:innen zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und Vermieter:innen zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung eines Objektes veranlassen sollen. Da dieses Modell in der Praxis noch wenig etabliert ist, empfehlen die Autor:innen, entsprechende Best Practices zu kommunizieren, um den Mehrwert für alle Parteien klar herauszustellen.






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