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11.07.2022 CO2KostAufG: Fokus des Bundesrats auf Energieausweise richtig

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) zwischen Mietern und Vermietern Stellung genommen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die Vorgaben für Energieausweise so weiterzuentwickeln, dass künftig der Energieverbrauch auf Grundlage des Energiebedarfsausweises für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern zugrunde gelegt werden kann.

„Der Bundesrat verfolgt ein wichtiges Ziel, wenn er die energetische Qualität des Gebäudes stärker in den Fokus nimmt“, erklärt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

Anders als die Bundesregierung setze der Bundesrat auf Energieausweise, um einen fairen Lastenausgleich zu erreichen. Das sei „der richtige Ansatz“, so der ZIA-Präsident. Mit der starren Einschränkung auf Bedarfsausweise springe die Länderkammer allerdings am Ende „etwas zu kurz“, so Mattner. „Wir sollten vielmehr beide Energieausweisarten – Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise – heranziehen, um einen größtmöglichen Kreis zu erreichen.“ Weil bundesweit nicht alle Gebäude Energiebedarfsausweise haben, ist es aus Sicht des ZIA verfehlt, allein darauf abzustellen






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