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18.10.2022 FATCA: Überproportionaler Mehraufwand für alle Beteiligte

Der erweiterte Anwendungsbereich der Meldepflichten nach FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) führt zu erheblichem Aufwand und damit verbundenen Kosten, die auf die Eigentümer umgelegt werden müssen. Immobilienverbände und Banken weisen unter Federführung des VDIV Deutschland das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf dringenden Handlungsbedarf hin.

Die Ausweitung der Meldepflichten nach FATCA, die auch von Verwaltern geführte offene Fremdkonten oder Treuhandkonten für Wohnungseigentümergemeinschaften beinhaltet, hat gravierende Folgen: Bei einem auf den Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Konto müssten die Selbstauskünfte von allen Wohnungseigentümern innerhalb dieser Gemeinschaft vom Verwalter eingeholt und gemeldet werden. „Der angestrebte Zweck, in den USA steuerpflichtige Personen zu identifizieren, steht dabei in keinem Verhältnis zu dem für die Erhebung der Selbstauskünfte nötigen zeitlichen und personellen Aufwand“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Verbände und Finanzinstitute sehen aufgrund dessen dringenden Handlungsbedarf und richten sich mit einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium für Finanzen. Darin fordern sie, den Anwendungszeitraum um mindestens ein Jahr, d. h. auf das Jahr 2024 zu verschieben, sodass potenziell Betroffene informiert und Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden können. Außerdem soll eine Übererfüllung der FATCA-Normen, die immense Zusatzkosten verursachen würde, ausgeschlossen und die deckungsgleiche Ausnahme von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Common Reporting Standard (CRS) und FATCA wiederhergestellt werden. Im Kern bedeutet dies, dass es weiter keine Änderungen am bestehenden System geben soll, so wie es der VDIV Deutschland in den Jahren 2014 und 2016 erreichen konnte.





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