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26.10.2022 Wo Arbeitgeber diesen Winter Energie sparen dürfen – und wo nicht

Gasmangel, kalte Heizungen, steigende Energiepreise, finanzielle Strapazen – die kalte Jahreszeit wartet dieses Mal mit besonderen Herausforderungen auf, die sich nur mit Einsparungen bewältigen lassen. Auch die Regierung hat diesen Umstand bereits erkannt und beratschlagt über entlastende Maßnahmen vor allem für Unternehmen. „All dies stellt Firmen vor eine schwierige Aufgabe. Sie müssen ihren Gasverbrauch reduzieren, den Verordnungen der Politik folgen, aber natürlich auch dem bestehenden Arbeitsrecht gerecht werden“, weiß Paul-Benjamin Gashon, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Großkanzlei gunnercooke. „Hierbei gilt, dass nicht alles rechtens ist, was Entlastungen verspricht.“

Auf Freiwilligkeit setzen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht eine mögliche Lösung darin, die Option der Telearbeit für Arbeitnehmer auszuweiten. Unter bestimmten Bedingungen ließe sich hiermit die Energiebilanz positiv gestalten, beispielsweise wenn Betriebe leere Büros nicht wärmen müssen und das Personal von zu Hause in ohnehin beheizten Zimmern arbeitet. Sollen also Unternehmen ihre eingestellten Bürokräfte zu Remote Work verpflichten? „Auch wenn dies wie eine simple Möglichkeit klingt: Der Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht regelmäßig hierzu zwingen. Weiterhin haben Letztere ein Recht darauf, einen Arbeitsplatz gestellt zu bekommen, was vor allem relevant wird, wenn die Mitarbeiter keine geeigneten Räume zu Hause einrichten können“, erklärt Paul-Benjamin Gashon. Trotzdem führt ein Weg in die eigenen vier Wände, wie der Experte weiß: „Vorgesetzte dürfen auf ihre Kollegen zugehen, sie über kommende Herausforderungen für die Firma informieren und sie zwanglos bitten, wann immer es möglich ist, remote zu arbeiten. Ausschlaggebend ist die Freiwilligkeit und eine im besten Fall schriftlich dokumentierte Einigung.“

Kein Grad darüber oder darunter

Innerhalb der Betriebe stellt sich das Heizen als einer der größten Energiefresser heraus, denn Räume müssen aus verschiedenen Gründen konstant gewärmt werden. Sollen Vorgesetzte also den Regler nach unten drehen und die Mitnahme dicker Klamotten anordnen? „Auch dies ist nicht so einfach möglich“, betont Gashon. „Unternehmen mussten schon immer gewisse Mindesttemperaturen einhalten, um die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Diese lagen bisher je nach Art und Schwere der verübten Tätigkeiten zwischen 12 und 20 Grad.“ Früher konnten Unternehmen jedoch nach eigenem Ermessen davon abweichen, was sich aktuell jedoch aufgrund der bis zum 28. Februar 2023 geltenden Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) geändert hat. Firmen müssen nun die Temperaturen in ihren Büros so weit wie möglich herunterschrauben und einen festen Wert einhalten. Je nach Art und Schwere der Tätigkeit liegt dieser zwischen 12 und 19 Grad.

Auf Anreize und Motivation setzen

Auch ohne Homeofficepflicht und ausgestellte Heizungen können Unternehmen Kosten reduzieren. „Es existieren verschiedene rechtlich sichere Möglichkeiten, Firmen abseits der bereits genannten Maßnahmen zu entlasten. Sie können zuerst die Angestellten über mögliche Einsparpotenziale aufklären“, rät Gashon. Hierzu zählen beispielsweise Informationen über das konsequente Ausschalten von unnötigen Lichtern, das Abstellen von Geräten, anstelle sie im Stand-by-Modus zu lassen, das Etablieren von effizienten Lüftungskonzepten und das Schließen von Türen zu unbeheizten Räumen.

„Kombinieren Unternehmen diese Ideen etwa mit finanziellen Anreizen wie Prämien und Boni, braucht es keinen Zwang, um Energie zu sparen“, erklärt Gashon. „Dieser Weg ist gesetzlich unproblematisch und motiviert Mitarbeiter, sich freiwillig sparsam zu verhalten.“




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