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03.11.2022 Entwurf der Gaspreisbremse erntet Kritik

Der erste Entwurf der Gaspreisbremse liegt vor: Ab März 2023 soll der Gaspreis auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Grundverbrauchs begrenzt werden.
Stuttgart/Berlin. Seit einiger Zeit sorgt die Energiekrise für eine Erhöhung der Preise. Maßnahmen wie die im September beschlossene Gaspreisbremse sollen für Entlastung sorgen. Ein erster Gesetzentwurf sieht vor, dass die erste Zahlung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Verbrauchern soll nun ein Zwölftel des Gas-Jahresverbrauchs von den Versorgern erstattet werden. Dazu will der Bund den Versorgern rund 9 Milliarden Euro bereitstellen. „Die Grundidee der Gaspreisbremse stellt eine Entlastung aller Verbraucher dar. Der ganze Prozess zieht sich allerdings zu sehr in die Länge“, so Matthias Heißner, Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH.
Die Gaspreisbremse soll ab Frühjahr 2023 gelten. Ab März sollen 80 Prozent des Grundverbrauchs basierend auf dem Vorjahresverbrauch auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Dies gilt für Gewerbe und Privathaushalte. Alles, was über den Basisverbrauch hinausgeht, muss hingegen zum vollen Marktpreis gezahlt werden.

Mehraufwand für Vermieter

Die gestrigen Beratungen sehen vor, dass Vermieter die Differenz zwischen der erhöhten Nebenkostenvorauszahlung und dem Betrag vor der Erhöhung der Vorauszahlung erstatten sollen. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) Axel Gedaschko kritisiert die bisherigen Entwicklungen und fordert eine Umsetzung der Erkenntnisse der Gaskommission. Diese sahen vor, eine einmalige finanzielle Entlastung auf Basis des Verbrauchs aus dem Monat September 2022 zu leisten. Immobilienexperte Heißner schließt sich der Kritik Gedaschkos an. „Vermieter werden benachteiligt. So müssen sie jetzt aufwändig berechnen, wer welche Summe erstattet bekommt“, mahnt Heißner an. „Warum die Vorschläge der Kommission nicht umgesetzt werden, ist mir ein Rätsel.“




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