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02.12.2022 IVD begrüßt zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz

Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt das gestern vom Bundestag verabschiedete zweite Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II). Dazu Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar beim IVD-Bundesverband:

„Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist ein grundsätzlich sinnvolles Instrument, um die Wirtschaftssanktionen durchzusetzen und die Bekämpfung von Geldwäsche voranzutreiben. Dabei stehen für den IVD folgende Punkte im Vordergrund.“

Bargeldverbot bei Immobilientransaktionen

„Auch wenn die Immobilien unserer Mitglieder in den meisten Fällen ohnehin ohne Bargeld gehandelt werden, ist das Bargeldverbot bei Immobilientransaktionen dennoch eine sinnvolle Maßnahme, um anonyme Zahlungen aufzudecken und somit die Ziele des Gesetzes zu erreichen.“

Verknüpfung von Grundbuchdaten mit dem Transparenzregister

„Die Verknüpfung von Grundbuchdaten mit dem Transparenzregister hilft dabei, verschleierte Strukturen aufzudecken. Gleichzeitig sollte bedacht werden, dass die erhobenen Daten nur für diejenigen zugänglich sind, die zu der Durchsetzung der Ziele einen Beitrag leisten können. Es darf keine Kommerzialisierung der Transparenz stattfinden.“

Mitteilungspflicht von ausländischen Vereinigungen auch hinsichtlich Bestandsimmobilieneigentum im Inland

„Ausländische Gesellschaften sind nun auch beim Halten von Bestandsimmobilien gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig, nicht wie bisher nur beim Neuerwerb. Die Umsetzung dieser Pflicht ist zwar mit Aufwand verbunden, welcher aber aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse gerechtfertigt erscheint.“







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