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05.12.2022 Luther erfolgreich im Klageverfahren: OVG stoppt Wohngebiet in Nauen

Die Stadt Nauen darf in ihrem Ortsteil Groß Behnitz kein Wohngebiet mit 48 Einfamilienhäusern realisieren. Den Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. Dezember 2022 – 2 A 3/21). In dem Normenkotrollverfahren wurden die Kläger von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

Die Kläger in dem Verfahren waren Bürger von Groß Behnitz, deren Grundstück nur 30 m vom Plangebiet entfernt liegt. Sie hatten sich schon im Planungsverfahren gegen den Fahrzeugverkehr gewandt, der sich vor ihrem Grundstück entwickeln würde. Zwar sollte der dortige Plattenweg mit einer 3,50 m breiten neuen Fahrbahndecke ertüchtigt werden. Mit der bisherigen absoluten Ruhe an ihrem Wohngrundstück unmittelbar in der Nähe der freien Natur wäre es trotzdem vorbei gewesen.

Im Klageverfahren wandten sie gegen den Plan ein, dass sich die Stadt Nauen über alle ihre Bedenken achtlos hinweggesetzt habe. Außerdem argumentierten die Kläger, dass für das neue Wohngebiet rund 50.000 qm (5 ha) Ackerland neu versiegelt werden, obwohl in der Stadt Nauen an verschiedenen Stellen ausreichend Grundstücke zur Bebauung vorhanden sind. Die Stadt Nauen hatte ihre Planung im Ortsteil Groß Behnitz mit Ansiedlungsdruck aus Berlin begründet.

Gescheitert ist die Planung der Stadt Nauen letztlich an einem Formfehler: Die Stadt fertigte den Bebauungsplan nicht richtig aus. Der Bürgermeister hatte nicht erkannt, dass das zur Bekanntmachung vorgesehene Exemplar des Bebauungsplans inhaltlich nicht mit dem Bebauungsplan, den die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hatte, übereinstimmt. Das machte den Bebauungsplan nichtig.

Damit aber nicht genug: Das Gericht gab gegenüber der Stadt Nauen deutlich zu erkennen, dass der Bebauungsplan auch deshalb keinen Bestand gehabt hätte, weil die Stadt sich mit den Belangen der Kläger als unmittelbare Plannachbarn und Anlieger nicht angemessen auseinandergesetzt hatte. Das wäre aber erforderlich gewesen, um dem Anspruch der Plannachbarn und anderer Beschwerdeführer auf gerechte Abwägung ihrer Belange zu genügen.

Dr. Stefan Kobes, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Prozessvertreter der Anlieger: „Die Entscheidung zeigt, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sorgfältig gearbeitet werden muss. Außerdem darf sich eine Gemeinde nicht einfach über die Interessen von Plannachbarn hinwegsetzen, sondern muss diese ernst nehmen. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplans entzieht nun sämtlichen Bauarbeiten im Plangebiet die Grundlage. Einfamilienhäuser dürfen dort nicht genehmigt werden. Ob die Stadt Nauen die Fehler heilen und sich wieder eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung für das Baugebiet „Am Schmiedeweg“ finden wird, bleibt abzuwarten.“





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