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01.01.2023 Wolfsburg: Denkmaleigentümer erhalten Fördermittel

Für die privaten Eigentümer*innen von Baudenkmalen oder besonders erhaltenswerten Bauten fand in diesem Jahr nach kurzer Pause wieder die Zuschussaktion der Stadt Wolfsburg statt. Der Rat der Stadt Wolfsburg hatte für das Jahr 2022 insgesamt 50.000 Euro bereitgestellt. Der Zuschusskommission, die im November tagte, gehörten neben Vertreter*innen der Verwaltung auch die Stadtheimatpflegerin Dr. Marlis Oehme an sowie als externe Beraterin Heidi Fengel vom zuständigen Ortskuratorium der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Insgesamt 24 Vorhaben wurden durch die Fachleute als zuschussfähig eingeschätzt. Sie erhalten eine Förderung, die je nach Umfang des Projektes zwischen 100 und 10.000 Euro liegt. Die Auszahlung der Zuschüsse wird bis zum Jahresende erfolgen.

„Ich freue mich sehr, dass wir wieder die Möglichkeit hatten, die besonderen Bemühungen von Eigentümer*innen für ihre erhaltenswerten historischen Bauten zu unterstützen. Hier wird oft sehr engagiert gearbeitet und Großartiges geleistet“, erklärt die verantwortliche Geschäftsbereichsleiterin Stadtplanung und Bauberatung Silke Lässig. Gefördert werden nur Projekte an Privatgebäuden, überwiegend denkmalgeschützte Bauten. Der Unteren Denkmalschutzbehörde lagen 45 Anträge prüffähig und vollständig vor. 17 Anträge stammten aus verschiedenen Ortsteilen. 28 Anträge im Stadtgebiet betrafen sämtlich den Stadtteil Steimker Berg.

Im Ergebnis ergibt sich für 23 Antragsteller*innen eine Bezuschussung ihrer Sanierung in einer Höhe von 12,41 Prozent der anrechenbaren Kosten. Ein Antrag wurde mit einem reduzierten Zuschuss versehen, drei Vorhaben durch die Zuschusskommission besonders hervorgehoben. Hier wurde der sehr positive Umgang mit der historischen Bausubstanz durch eine Erhöhung des Zuschusses gewürdigt. Maßnahmen, die ohne vorherige Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, ohne denkmalrechtliche Genehmigung oder abweichend von dieser ausgeführt wurden, waren grundsätzlich nicht zuschussfähig.

Auch Objekte, die in den historischen Ortskernen von Fallersleben und Vorsfelde liegen und durch eine Erhaltungssatzung geschützt sind, können in den Genuss der Fördermittel kommen. In der historischen Altstadt von Fallersleben betraf dieses zum Beispiel das Ehepaar Daniel und Alexandra Wiersdorf, die in der Kampstraße ein altes Fachwerkhaus schrittweise sanieren. Zuletzt ging es um den Rückbau der großformatigen Schaufenster im Erdgeschoss, die Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden waren. Die neue Fassade des Ladengeschäfts wurde nicht in alter Form rekonstruiert, sondern neu entwickelt. Sie sollte sich aber in ihrem Maßstab und den Materialien in die historischen Bauten der Nachbarschaft einfügen und sich gestalterisch auf das noch vorhandene Fachwerk im Obergeschoss beziehen.

Weil es sich um ein Gebäude der Baualtersklasse 2 handelt, also ein Fachwerkhaus, das zwischen 1836 bis 1870 entstanden ist, schreibt die 2019 neu formulierte Erhaltungssatzung Fallersleben Holzfenster als bestandsgerechte Erneuerungen zwingend vor. Die neuen Fenster wurden in Eiche ausgeführt und farblich vor Ort bemustert. Die Mehrkosten für die Ausführung in Holz werden jetzt durch den Zuschuss der Stadt Wolfsburg anteilig ausgeglichen. „Wir haben viele Gespräche geführt und manchmal um eine gute Lösung gerungen. Aber ich finde, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann“, zieht Daniel Wiersdorf eine positive Bilanz im Abschlussgespräch. „Und die Fördermittel werden wir gleich in ein neues Teilprojekt investieren“, ergänzt Alexandra Wiersdorf.








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