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11.01.2023 Brauweiler installiert digitales Parksystem von Peter Park in Pulheim

Die Parkfläche in der Ehrenfriedstraße ist seit der Implementierung eines neuen vollautomatischen Parkraumbewirtschaftungssystems des Unternehmen Peter Park System GmbH nun schrankenfrei.

Durch den Verzicht auf Schranken und Papiertickets werden verschleißanfällige Bauteile reduziert, Papier eingespart, Müll vermieden und, durch die Vermeidung von Rückstau, die Reduktion des CO2 Ausstoßes im Quartier unterstützt. Das System ist deutlich kosteneffizienter und weniger anfällig im Betrieb als eine Schrankenanlage, da auf wartungsintensive Verschleißteile wie defekte Schranken verzichtet und dank der Automatisierung sämtlicher Vorgänge eine höhere Prozesseffizienz erzielt wird.
Schrankenloses Parken – so funktioniert es:

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Der Parkvorgang kann mit der Smartphone-App oder am Parkautomaten in bar oder per Karte bezahlt werden. Dabei muss nur die tatsächlich geparkte Zeit beglichen werden. Ausgehängte Beschilderung erinnert nochmals daran, das Bezahlen nicht zu vergessen. Ein herkömmliches Ticket aus Papier oder Plastik gibt es nicht, das reduziert Kosten und Müll. Aber Achtung, alle Barzahler: Kleingeld bereithalten. Denn der Automat gibt kein Wechselgeld zurück, weist jedoch deutlich beim Bezahlvorgang darauf hin, den man unterbrechen kann, um den genauen Betrag einzuwerfen oder sich für Kartenzahlung zu entscheiden. Der Verzicht auf Wechselgeld ist bewusst, um zur deutlich effizienteren Kartenzahlung zu ermutigen. Nach Bezahlung kann die Fläche einfach mit dem Fahrzeug verlassen werden.

Welche Daten werden erfasst? Und ist das in Deutschland erlaubt?

Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Einfahrt wird lediglich das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeughalter ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann ausschließlich durch die Parkplatz-Betreibenden über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Fahrerdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor und erfolgt die Zahlung vor Verlassen des Parkhauses, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht.

„Unsere digitale Lösung für die erwiesene Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit ist Deutschlands meist verbautes schrankenfreies System zur Parkraumbewirtschaftung. Als Partner der Objektgesellschaft Brauweiler GmbH & Co. KG für digitale Parkaummanagementlösungen freuen wir uns, diese unterstützen zu dürfen, das Parken im Abteiquartier effizienter, kundenfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten.“, so Maximilian Schlereth, CEO der Peter Park System GmbH.





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