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13.01.2023 Frist zur Aufklärung der Mieter über Energiekosten läuft ab

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Infos vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.

Seit September 2022 gelten die kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung. Im Rahmen dieser Verordnung müssen Vermieter ihre Mieter bis zum 31. Januar 2023 über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten informieren, und zwar jeden einzelnen Mieter individuell. Diese Verordnung ist bindend für Immobilienbesitzer von Mietshäusern mit mindestens 10 Wohneinheiten, die mit Gas oder Fernwärme geheizt werden.

Die Daten der Energieversorger sind hierfür allein nicht ausreichend, da sie laut Verordnung in Kombination mit dem individuellen Energieverbrauch dargestellt werden müssen. Die Umsetzung dieser Pflicht ist somit mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Außerdem müssen Vermieter ihren Mietern mitteilen, wie groß das Einsparpotenzial ist, wenn sie die Raumtemperatur um ein Grad senken. Grundlage ist der letzte Verbrauch in der einzelnen Wohnung.

Die Frist war ursprünglich auf den 31. Oktober 2022 terminiert und wurde zum 31. Januar 2023 verlängert.






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