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16.01.2023 Insolvenzverfahren jetzt auch bei Marler Stern Betreibergesellschaften

Im Zuge des Insolvenzverfahrens der FAKT.AG haben auch die Gruppengesellschaften Marler Stern Eins GmbH, Marler Stern Elf GmbH und WELI Marl GmbH Co. KG beim zuständigen Amtsgericht in Essen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Partner der bundesweit agierenden Sozietät hww, zum vorläufigen Insolvenzverwalter dieser Gesellschaften bestellt. Er wird sich nun hier die wirtschaftliche Ausgangssituation anschauen und alle ihm zur Verfügung stehenden Optionen überprüfen.

Die Marler Stern Eins GmbH, die Marler Stern Elf GmbH und die WELI Marl GmbH Co. KG sind in der Immobilienprojektentwicklung tätig und betreiben den Marler Stern in Marl, mit einer Verkaufsfläche von rund 58.000 m² eines der größten innerstädtischen Shoppingcenter in Nordrhein-Westfalen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter betont, dass die Insolvenzverfahren keinen Einfluss auf den Betrieb des Marler Sterns haben. Das Center wird ordnungsgemäß und ohne Einschränkung weiter bewirtschaftet werden. Die Geschäfte sind und bleiben geöffnet.

Weitere Informationen:

Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist vorläufiger Insolvenzverwalter zahlreicher Gesellschaften der FAKT-Gruppe aus Essen, die in der Immobilienprojektentwicklung tätig sind. Neben der FAKT.AG befinden sich die FAKT Liegenschaften Bochum GmbH, die FAKT Tower GmbH & Co. KG, die FAKT Liegenschaften Essen GmbH, die FAKT Liegenschaften Paderborn GmbH, die FAKT Shamrockpark GmbH sowie die FAKT Immobilien AG in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.

Im Rahmen dieser Verfahren werden die von den FAKT-Gruppengesellschaften gehaltenen Immobilien im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung ordnungsgemäß unter Einbindung externer Dienstleister weiter bewirtschaftet, um deren Wert mit Blick auf verfügbare Verwertungsoptionen zu erhalten und bestenfalls zu steigern.

Der Geschäftsbetrieb der Konzernholding FAKT.AG wird mit der anstehenden Verfahrenseröffnung (voraussichtlich zum 1. Februar 2022) nicht fortgeführt werden und stillgelegt. Den Beschäftigten wird aufgrund der fehlenden Fortführungsprognose betriebsbedingt gekündigt. Sie wurden bereits über diesen Schritt informiert.






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