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07.02.2023 Gebäudetyp E: Bayern ebnet Weg zur Flexibilisierung beim Neubau

In Bayern wird künftig schneller, einfacher und wahrscheinlich auch kostengünstiger als bisher gebaut werden können. Das geht aus einem Bericht der Immobilien Zeitung vom 1. Februar 2023 hervor. Darin heißt es, der Bauausschuss des Bayerischen Landtages habe einstimmig einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP zugestimmt, der die Aufnahme eines Gebäudetyps E in die bayerische Bauordnung vorsieht. Das E stehe dabei für einfaches beziehungsweise experimentelles Bauen, und Bauherren sollen künftig bei den betreffenden Bauvorhaben von vielen gängigen Standards der Bauordnung abweichen dürfen.

Die Anregung für diese Änderung stammte von der Bayerischen Architektenkammer, die auf das Votum des Ausschusses erfreut reagierte. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, bezeichnete den neuen Gebäudetyp als „Meilenstein bei der Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Bauprozesse“. Abstriche gegenüber den bisherigen Normen sollen beim Gebäudetyp E beispielsweise im Hinblick auf den Lärmschutz oder auf das Verlegen von Leitungen unter Putz möglich sein. Unverändert aufrechterhalten werden dagegen die Anforderungen an Neubauten bezüglich des Brandschutzes sowie der Stand- und der Verkehrssicherheit.

Laut Immobilien Zeitung hat das bayerische Bauministerium bereits die Festschreibung eines verbindlichen Anspruchs auf Abweichungen in der Bauordnung vorgeschlagen und will zusammen mit dem Justizministerium einen Vorschlag erarbeiten, in dem Mindestnormen festgelegt werden. Weitere Abweichungen könnten Bauherr und Architekt dann vertraglich miteinander vereinbaren. Aus Sicht von Kammerpräsidentin Haack ist die Zustimmung zum Gebäudetyp E ein großer „Schritt zur Entlastung des Planens und Bauen von nicht unbedingt notwendigen technischen Standards", der zu einer leichteren Erreichbarkeit der ehrgeizigen Wohnungsbauziele beitrage.

„Die Einführung des Gebäudetyps E ist eine sinnvolle und überfällige Maßnahme, die auch in allen anderen Bundesländern umgesetzt werden sollte“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „In Punkten, bei denen es nicht um grundlegende Sicherheitsaspekte geht, sollten die Bauvorschriften so weit wie möglich entschlackt werden, damit Bauvorhaben schneller umgesetzt werden können und die Steigerung der Baukosten nicht durch unnötige Anforderungen zusätzlich angeheizt wird.“

(Quelle: The Grounds Real Estate Development AG)







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