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28.02.2023 Frankfurt: blackolive bringt das Max-Planck-Institut ins Turmcarrée

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie schließt einen neuen langfristigen Mietvertrag im Turmcarrée, Bleichstraße 59 in Frankfurt ab. Die Mietfläche des international ausgerichteten Instituts beträgt rund 1.100 m². Beraten wurde das Institut mit Hauptsitz in der Hansaallee 41 von blackolive, Mitglied von German Property Partners (GPP).

„Wir freuen uns sehr, mit blackolive einen Partner gefunden zu haben, der uns vollumfänglich und äußerst engagiert in allen Bereichen hinsichtlich der neuen Bürofläche unterstützt hat“, so Frau Carola Schurzmann, Verwaltungsleiterin des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie.

Das inmitten der Innenstadt am Eschenheimer Tor gelegene Turmcarrée zeichnet sich durch seine urbane Nutzungsvielfalt aus. Neben hochwertigen Einzelhandelskonzepten, attraktiven Wohnungen und einem exklusiven Fitnessstudio bietet die Liegenschaft moderne und flexible Büroflächen mit bodentiefen Fenstern. Die Einkaufsmeile „Zeil“ und das Shoppingcenter „My Zeil“ sind fußläufig zu erreichen und sorgen für eine hervorragende Nahversorgung. Zudem verfügt das Turmcarrée durch die nahegelegenen S- und U-Bahnstationen über eine optimale Verkehrsanbindung.

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, eines von derzeit 86 Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, leistet einen signifikanten Beitrag zur Grundlagenforschung der Rechts- und Sozialwissenschaften sowie der historischen Geisteswissenschaften. In den drei Abteilungen „Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte“, „Historische Normativitätsregime“ und „Multidisziplinäre Rechtstheorie“ sowie gegenwärtig zwei Max-Planck-Forschungsgruppen arbeiten über 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Weltregionen zusammen. Seit seiner Gründung im Jahr 1964 ist das Institut mit seiner großen rechtshistorischen Spezialbibliothek in der Stadt Frankfurt am Main ansässig, die als Knotenpunkt im weltweiten Netzwerk der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung gilt.







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