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08.08.2023 Umfrage: 60 % würden 2023 noch konventionelle Heizungen einbauen

Im Rahmen seiner AWI-Umfrage hat Aengevelt Research angesichts der bevorstehenden Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach den Plänen für einen Heizungsaustausch noch in diesem Jahr gefragt. Das Ergebnis: 60 % der Antwortenden würden bei einem Heizungsaustausch im Jahr 2023 erneut Gas- und Ölheizungen ohne erneuerbare Energien installieren.

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), kurz „Heizungsgesetz“ genannt, befindet sich seit Monaten in der Diskussion. Der Kern des aktuellen Gesetzentwurfs lautet, dass in Zukunft, möglicherweise bereits ab 1.1.2024, nur noch Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Das dürfte in der Praxis nur mit Wärmepumpen, Fernheizung oder Wasserstoffheizungen funktionieren, in Ausnahmefällen auch mit Biomasseheizungen. Insbesondere die Eigentümer älterer Wohnhäuser, die sich nur schlecht für Wärmepumpen mit ihren niedrigen Vorlauftemperaturen eignen und für die kein Fernwärmeanschluss verfügbar ist, sind dann in Zukunft mit dem Risiko konfrontiert, extrem hohe Kosten aufwenden zu müssen, wenn ihre bisherige Heizungsanlage ausfällt und nicht mehr zu reparieren ist.

Vor diesem Hintergrund hat Aengevelt Research in seiner diesjährigen Sommerumfrage für den Aengevelt-Wohninvestment-Index (AWI) Wohnungseigentümern erstmals die Frage gestellt: „Lassen Sie in diesem Jahr noch konventionelle, mit Gas oder Öl betriebene Heizungsanlagen einbauen?“

Das Ergebnis zeigt, dass sich die Motivation, schon jetzt auf moderne Heizsysteme mit erneuerbaren Energien umzusteigen, bei den Eigentümern in Grenzen hält:

• Wenn noch in diesem Jahr ein Austausch, z.B. aufgrund eines Defekts, fällig wird, wollen immerhin 38 % der Antwortenden wieder einen gas- oder ölbetriebenen Kessel einbauen lassen, der in den meisten Fällen dann allerdings über Brennwerttechnik verfügt und energieeffizienter als die alte Anlage ist.

• 23 % geben sogar an, noch intakte Heizkessel vor Inkrafttreten des Gesetzes austauschen zu wollen. Das Kalkül dahinter: Ein neuer Gas- oder Ölkessel hält 20 bis 30 Jahre, bevor er ausgetauscht und dann durch eine Wärmepumpe, Fernheizung oder eine andere klimafreundliche Technik ersetzt werden muss.

Die Absichten der Wohnungseigentümer spiegeln sich in den Auftragseingängen der Heizungshersteller wieder. Nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie werden nach wie vor mehr als die Hälfte der verkauften Anlagen mit Gas befeuert.

• So steigerten sich die Verkäufe von Gasheizungen im ersten Vierteljahr 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um 14 % auf 168.000 Anlagen, bei Ölheizungen sogar um 100 % auf 21.500 Anlagen.

• Die Nachfrage nach Wärmepumpen hat sich zwar ebenfalls mehr als verdoppelt (+111 %), liegt indessen mit 91.500 Einheiten noch deutlich hinter den konventionellen Gas- und Ölheizungen. Zudem ist gemäß einer aktuellen Nachricht der Funke Mediengruppe die Zahl der Anträge für die Förderung einer Wärmepumpe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von rd. 98.000 im Vorjahreszeitraum markant auf lediglich rd. 48.800 im ersten Halbjahr 2023 gesunken.

• Holzpellet-Heizungen verzeichnen mit 20.500 verkauften Anlagen einen Zuwachs von lediglich 7 %, auch, weil diese Heizungen einen ausreichend großen und absolut trockenen Lagerraum benötigen.

Dr. Wulff Aengevelt: „Die lange Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz ohne die Bürger einzubinden, hat den paradoxen Effekt, dass jetzt sogar noch mehr fossile Heizungen eingebaut werden und nicht weniger, u.a. weil die Anforderungen, dass neue Heizungsanlagen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind, einfach zu streng sind. In der Konsequenz wird dem unerlässlichen Klimawandel damit ein echter Bärendienst erwiesen.“















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