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11.08.2023 Heizungsgesetz: Der Leipziger Wärmeplan ist schon in Arbeit

„Das neue Heizungsgesetz wird Eigentümer von Wohngebäuden erst dann verpflichten, ihre Heizungsanlagen mit einem größeren Anteil erneuerbarer Energien zu betreiben, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Damit sollen die Kommunen spezifizieren, wie sie ihre Fernwärmenetze ausbauen, wo sie Stromleitungen verstärken, um Wärmepumpen zu versorgen, und wann sie ihre Gasnetze mit „grünen“ Gasen wie Biogas oder aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff anreichern.

Die Kommunen sollen verpflichtet werden, diese Wärmeplanung bis 2028 abzuschließen. Leipzig hat damit bereits begonnen, dem Stadtrat soll bereits bis Ende 2023 ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Er wird die Investition mehrerer Milliarden Euro in den Ausbau des Fernwärmenetzes und des Stromnetzes beinhalten, was dazu führen wird, dass „die halbe Stadt aufgegraben wird“, wie es Frank Viereckl als Sprecher der Leipziger Gruppe formulierte. Auch soll die Fernwärmeerzeugung, die zurzeit noch auf Braunkohle- und Erdgasverbrennung beruht, Zug um Zug auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Der kommunale Wärmeplan soll Immobilienbesitzern die Optionen zeigen, die ihnen bei einer Erneuerung ihrer Heizungsanlagen zur Verfügung stehen, d.h. ob sie eine Wärmepumpe einbauen müssen, ob sie sich an das Fernwärmenetz anschließen können oder ob sie weiterhin eine Gasheizung mit wachsendem Anteil „grüner“ Gase betreiben können.

Mit ihrem ambitionierten Ziel der Vorlage eines beschlussfähigen Wärmeplans bis Ende 2023 übernimmt die Stadt Leipzig einmal mehr eine Vorreiterrolle. Man darf gespannt sein!“

(von: Ullrich Müller, Niederlassungsleiter Aengevelt Leipzig)














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