News RSS-Feed

28.08.2023 Gebäudeversicherung – das gilt es jetzt zu beachten

Immer mehr Immobilien werden energetisch saniert – auch aufgrund neuer Gesetze, wie das kürzlich von der Bundesregierung beschlossene sogenannte Heizungsgesetz. Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sollten im Zuge der häufig kostspieligen Neuerungen auch die Leistungen der Gebäudeversicherung im Blick behalten.

Energetische Sanierungen sind teuer: Wer ein durchschnittliches Einfamilienhaus energetisch sanieren will, muss laut der Beratungsgesellschaft co2online mit Kosten von rund 49.000 Euro rechnen – abzüglich der Kosten, die bereits durch öffentliche Fördermittel abgedeckt sind. Entsprechend wichtig ist eine gute Gebäudeversicherung, die im Schadensfall für etwaige Verluste aufkommt. Doch Vorsicht: Damit insbesondere Modernisierungen wie der Einbau einer Wärmepumpe oder die Errichtung einer E-Ladestation auch von der Versicherung gedeckt sind, müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer oft selbst aktiv werden.

„Der Markt für Gebäudeversicherungen ändert sich“, sagt Carsten Telaar Versicherungsexperte bei der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ. „Zum einen aufgrund neuer Gesetzeslagen. Zum anderen aber auch aufgrund des Klimawandels, durch den Häuser immer häufiger Gefahren wie Extremwetterlagen ausgesetzt sind.“ Einige Versicherungsgeber hätten ihre Produkte zwar bereits an die veränderte Marktlage angepasst, so Telaar, doch das seien längst nicht alle: „Insgesamt reagiert der Versicherungsmarkt eher verzögert auf die veränderten Gefahren und neuen politischen Regelungen. Viele Gesellschaften decken potenzielle Schadensfälle in ihren Policen noch gar nicht ab – und das birgt erhebliche Risiken für die Versicherungsnehmerinnen – und nehmer“, sagt der Versicherungsexperte.

Die Wärmepumpe ist nicht automatisch von der Gebäudeversicherung gedeckt

„So ziehen beispielsweise immer mehr Hausbesitzer den Einbau einer Wärmepumpe in Betracht“, erläutert Telaar. „Noch werden lediglich rund drei Prozent der 43,1 Millionen Wohngebäude in Deutschland mit Wärmepumpen beheizt. Doch aufgrund des neuen Heizungsgesetzes der Bundesregierung dürfte diese Zahl in den kommenden Jahren deutlich steigen.“ Laut der jüngsten Novelle des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes, die im September in Kraft treten soll, soll ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden – eine Vorgabe, die zum Beispiel eine Wärmepumpe erfüllen kann. Doch die Anschaffung ist teuer. Eine neue Wärmepumpe kostet je nach Größe bis zu 10.000 Euro – und will daher genau wie der Rest der Immobilie gut versichert sein.

„Als fester Bestandteil des Hauses sind Heizungsanlagen zwar in der Regel von der allgemeinen Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Eine fest im Haus installierte Wärmepumpe gilt als Heizungsanlage und somit in klassischen Gebäudeversicherungen als mitversichert“, sagt Telaar. „Allerdings muss die Versicherung auch dann über die Änderung der Heizungsart beziehungsweise den Neueinbau der Wärmepumpe informiert werden. Befindet sich die Wärmepumpe außerhalb des Hauses, muss sie sogar per Antrag separat in die bestehende Versicherung mitaufgenommen werden“, fügt Telaar hinzu.

Um- und Ausbauten sollten stets gemeldet werden

„Ein grundsätzliches Problem beim Thema Gebäudeversicherung ist, dass Hausbesitzer mit einer bestehenden Versicherung Um- und Ausbauten am Gebäude oft gar nicht melden. Die beispielsweise neu überdachte und verglaste Terrasse oder die nachträglich installierte Photovoltaik-Anlage werden dann gar nicht im Vertrag erwähnt. Und auch die einst festgelegte Versicherungssumme entspricht dann unter Umständen nicht mehr dem eigentlich zu versichernden Wert. Im Ernstfall kann das bedeuten, dass entstandene Schäden nicht gedeckt sind und der Hausbesitzer trotz Versicherung auf erheblichen Kosten sitzen bleibt“, so der LAUREUS-Experte.

Generell hänge die Deckung durch eine Gebäudeversicherung zudem von der potenziellen Schadensursache ab: „Risiken wie Feuer, Leitungswasser und Sturm werden in Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Schäden durch Frost, aber auch Schäden durch Anwendungs- oder Materialfehler ebenso wie Diebstahl und Vandalismus müssen hingegen häufig zusätzlich versichert werden. “ Auch sogenannte Elementarschäden – verursacht durch Naturereignisse wie Hagel oder Überschwemmungen – sind im Regelfall durch die „normale“ Gebäudeversicherung nicht versichert.

Immobilienwert und Gebäudeversicherung regelmäßig prüfen lassen
„Hausbesitzer sollten deshalb regelmäßig den aktuellen Wert ihrer Immobilie und den damit einhergehenden Versicherungsbedarf ermitteln – und zwar unter Nennung sämtlicher Veränderungen, die am Gebäude vorgenommen wurden, und unter Berücksichtigung aller Risiken wie Alter oder Vorschäden – sowie ihre Gebäudeversicherung regelmäßig auf Aktualität prüfen lassen“, empfiehlt Telaar.


















Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!