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20.09.2023 Schönefeld: TAMAX-Projekte werden von Gemeindeverwaltung blockiert

TAMAX, führender Bauland- und Projektentwickler in der Region Berlin-Brandenburg, möchte weiter an seinem Projekt „Schönefeld Tower“ festhalten. Mit dem Vorhaben soll ein gemischt genutztes Quartier für die Ansiedlung führender Tech-, Finanz- und Hotelunternehmen sowie Wohnungsbau in der Berliner Flughafengemeinde Schönefeld entstehen.

TAMAX erwarb das Grundstück 2015, für das bereits seit 2001 ein aufgestellter Bebauungsplan für ein Mischgebiet existiert. 2019 wurde durch die Gemeindevertretung mit großer Mehrheit die Durchführung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens zur Schaffung der Planungs- und Baurechte für den „Schönefeld Tower“ beschlossen. Auf dem circa 34.000 Quadratmeter großen Grundstück sollte zum bestehenden Baurecht noch ein Tower mit einer Höhe von etwa 110 Metern als prominente Landmarke, direkt an der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg sowie direkt am Flughafenzubringer A 113, realisiert werden.

„Dafür haben wir als Unternehmen einen sechsstelligen Betrag bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen müssen“, so Projektleiter Frank Bochon. Allerdings wurde das Bebauungsplanverfahren zum Tower – unter dem neuen Bürgermeister – nicht mehr weitergeführt. Stattdessen initiierte die Verwaltung ein Wettbewerbsverfahren für den Entwicklungsbereich Schönefeld-Nord, in den auch das TAMAX-Grundstück einbezogen wurde. „Der Gewinner hatte sich aus unserer Sicht weder an den Vorgaben des gültigen B-Planes noch an die im Änderungsverfahren befindlichen Vorgaben orientiert. Bei dem Wettbewerbsverfahren wurden die Grundstückseigentümer weder involviert noch informiert, hatten kein Mitspracherecht über eine mögliche Bebauung ihrer Grundstücke. Unterlagen zum Wettbewerbsverfahren konnten wir nicht einsehen.“

Nachdem sich TAMAX mehrere Jahre um die Fortsetzung des B-Planänderungsverfahrens für den „Schönefeld Tower“ bemüht hatte, reichte das Unternehmen im August 2022 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines 42.000 Quadratmeter großen Neubauquartiers beim Landkreis Dahme-Spreewald ein. Um den dringend benötigten Bedarf an Wohnraum zu schaffen, sieht die Projektalternative 60 Prozent Wohn- und 40 Prozent gewerbliche Nutzungen nebst ergänzenden Sozial-, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen vor. „Ziel ist ein lebendiger Ort mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität, der zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt“, so Frank Bochon.

„Die Grundlage für die neue Projektstellung ist das Planungsrecht des bestehenden B-Planes aus dem Jahr 2001“, so der Projektleiter weiter. „Doch die Gemeinde, die den ‚Schönefeld Tower‘ offensichtlich nicht mehr will, versagt uns nun auch das Einvernehmen für den dringend benötigten Wohnungsbau. Der Landkreis wiederum als genehmigende Behörde bestätigte den Antrag positiv.“ Daraus ergibt sich derzeit ein Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Schönefeld und dem Landkreis. „Es mutet irrational an, dass eine Verwaltung gegen das von ihr selbst aufgestellte Planungsrecht klagt und sich nicht an ihre früheren Beschlüsse beziehungsweise rechtskräftige Planungsrechte hält“, sagt Frank Bochon. Die Gemeinde hatte die Zurückstellung des Bauvorbescheidsverfahrens für ein Jahr beantragt, was wiederum vom Landkreis versagt wurde. „Durch das damit verbundene Widerspruchsverfahren verging ein Jahr, in dem nichts passierte. Durch die Klage der Gemeinde gegen den Landkreis verzögert sich das Projekt weiter. Man muss sich klar machen, dass der Wettbewerb und nun auch diese Auseinandersetzung durch Steuergelder finanziert werden.“

TAMAX könnte zeitnah mit der Planung und Realisierung beginnen, doch die durch die Gemeinde geschaffene Ausgangsbasis ist zu ungewiss. „Das Projekt in Schönefeld steht stellvertretend für sehr viele Beispiele in Deutschland. Selbst wenn wir wollen: Wir können nicht bauen, wenn die Gemeinden dies verhindern. Das kann doch nicht das Ziel der Verwaltung einer prosperierenden Kommune sein“, so Frank Bochon weiter.

TAMAX prüft nun Schadensersatzansprüche. „Es ist eigentlich eine sehr einfache Rechnung: Wenn wir aufgrund eines Klageverfahrens erst mit drei oder vier Jahren Verspätung bauen können, bei jährlichen Planungs- und Baukostensteigerungen von etwa fünf Prozent, erhöhten Bauanforderungen, steigenden Zinsen und Gesamtfinanzierungsaufwand für das Grundstück, Klageverfahren, Ertragsausfälle und alles, was da noch kommen könnte, dann bauen sich schnell Forderungen von mehreren Millionen Euro auf“, so Frank Bochon. „Es wird Zeit, dass allen klar wird – auch den Verwaltungen – dass ein langwieriger Rechtsstreit sehr teuer werden kann und die Verzögerungen auch nicht im Interesse der Wohnungssuchenden sind.“

(Original Pressemeldung von TAMAX)




















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