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10.11.2023 ACCENTRO schlägt Gläubigern Konzept für Zahlungsaufschub vor

Die ACCENTRO Real Estate AG hat vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes beschlossen, den Anleihegläubigern ihrer Anleihe 2020/2023 ein neues Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen vorzuschlagen, das die Verschiebung von Pflichtsondertilgungen und die Stundung der andernfalls im Februar 2024 fällig werdenden Zinszahlung beinhaltet.

Die Anleihemit einem ausstehenden Nennwert von 225 Millionen EUR enthält unter anderem die Verpflichtung, dass nach Durchführung einer ersten Teilrückzahlung über 25 Millionen EUR im März 2023 bis spätestens zum 31. Dezember 2023 eine weitere Teilrückführung der Anleihe in Höhe von insgesamt 40 Millionen EUR zu erfolgen hat. Nach den derzeitigen Bedingungen ist die Anleihe weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 um insgesamt mindestens 130 Millionen EUR und bis zum 28. Februar 2025 um insgesamt mindestens 150 Millionen EUR zurückzuführen.

Vor dem Hintergrund des weiterhin schwachen Marktumfelds und der unter diesen Bedingungen erzielbaren Marktpreise ist die Gesellschaft zur Erkenntnis gekommen, dass die Durchführung der bisher vereinbarten Teilrückführung einen Zufluss von Liquidität durch Portfolioverkäufe vorausgesetzt hätte, die derzeit nur zu Marktpreisen umsetzbar wären, die nicht den aus Sicht der Gesellschaft höheren inhärenten Wert reflektieren.

Auch die Gespräche im Nachgang der Interessenbekundung der NongHyup Bank Co. Ltd. und der Nox Capital Holding GmbH haben bisher nicht zu ausreichenden Ergebnissen geführt, sodass hieraus nicht rechtzeitig mit weiteren Finanzmitteln gerechnet werden kann.

Daher hat sich die Gesellschaft entschieden, zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Anleihe einzuladen, auf der unter anderem über eine Verschiebung der ersten Pflichtsondertilgung um ein Jahr auf den 31. Dezember 2024 sowie eine Verschiebung der weiteren Pflichtsondertilgungen auf den 30. Juni 2025 bzw. den 31. Dezember 2025 entschieden werden soll. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, eine Stundung der andernfalls im Februar 2024 fällig werdenden Zinszahlung bis zum 31. Dezember 2024 zur Abstimmung zu stellen.

Die Gesellschaft hat die Entscheidung zur Einladung zu einer Abstimmung ohne Versammlung vor dem Hintergrund von Verhandlungen über eine neue Strukturierung der Pflichtsondertilgungen und Zinsen mit einer Gruppe von wesentlichen Anleihegläubigern und deren Beratern getroffen. Ausgehend von diesen mehrwöchigen Verhandlungen hat der Vorstand nunmehr entschieden, sämtlichen Anleihegläubigern das beschriebene neue Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen vorzuschlagen.





















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