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17.11.2023 Haushalt des Bundesbauministeriums: Finanziell solide unterlegt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2024 verabredet. Dabei wurden die bestehenden und künftigen Ziele und Vorhaben des Bundesbauministeriums weiter und zusätzlich unterstützt.

Dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin: "Ich danke dem Haushaltsgesetzgeber dafür, dass er auch in diesen schwierigen Zeiten die politischen Vorhaben der Koalition im Bereich Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziell solide unterlegt hat. Der Beschluss des Haushaltsausschusses erlaubt es uns, auch im kommenden Jahr unsere Schwerpunkte weiter fortsetzen zu können. Zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum stellt der Bund den Ländern bis 2027 die Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Wir investieren zudem 790 Mio. Euro in die Städtebauförderung sowie weitere 50 Millionen Euro in besondere Städtebauprojekte von nationalem Interesse. Damit schaffen wir lebenswerte Städte und Quartiere für die Bürgerinnen und Bürger. In den kommenden Jahren unterstützen wir Modellvorhaben für Innovationen im Gebäudebereich („Baustelle der Zukunft“) mit mehr als 50 Millionen Euro.

Der Haushalt des Bauministeriums bleibt damit insgesamt ein gewichtiger Zukunfts- und Investitionshaushalt mit hoher Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland.“

Mit den Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers hält der Einzelplan 25 des BMWSB im Haushaltsjahr 2024 ungefähr sein Niveau gegenüber dem Vorjahr mit einem Gesamtvolumen von rund 11 Milliarden Euro (ca. 7 Milliarden Euro an Ausgaben sowie 4 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre).

Mit dem Haushalt 2024 wurden für den Einzelplan 25 unter anderem folgende Punkte verabredet:

• Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich, die technische Innovationen auf die „Baustelle der Zukunft“ bringen sollen, wurden mit Ausgaben in Höhe von 2,6 Mio. Euro und mit Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 48 Mio. Euro ausgebracht.

• Für ein neues Bundesforschungszentrum hat der Haushaltsgesetzgeber Ausgaben in Höhe von 3,6 Mio. Euro und eine VE in Höhe von 65 Mio. Euro ausgebracht. Ziel ist es, innovative Lösungen zu entwickeln, um ein weltweites klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Digitalisierung voranzutreiben.

• Für das Programm Altersgerecht Umbauen werden im kommenden Jahr 150 Mio. Euro bereitgestellt.

• Für die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen wurden neue Programmmittel in Höhe von 15 Mio. Euro bereitgestellt.

• Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wurde verstetigt auf ein jährliches Niveau von 1,5 Mio. Euro bis 2027.

• Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit (0,3 Mio. Euro in 2024 sowie 0,3 Mio. Euro als VE) wurde auf den Weg gebracht, damit die Neue Wohngemeinnützigkeit im nächsten Jahr an den Start gehen kann.

• Bau- und Erweiterungsmaßnahmen für Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerks wurden aus dem Geschäftsbereich des Familienministeriums ins Bauministerium übertragen und wieder auf knapp 6 Millionen Euro aufgestockt.

• Das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation wurde mit 1,4 Mio. Euro in bar und knapp 61 Mio. Euro VE veranschlagt.

• Es werden Haushaltsmittel für die „Geschäftsstelle Kleinstadtakademie“ bereitgestellt (Ausgaben in Höhe von 0,8 Mio. Euro und Ausbringung einer VE in Höhe von 1,2 Mio. Euro.)

• Für die Bundesstiftung Bauakademie werden zusätzliche Mittel 1,49 Mio. Euro für die Umsetzung des beschlossenen Entwicklungskonzeptes der Bundesstiftung ausgebracht.




















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