News RSS-Feed

08.12.2023 Gebäude-Energieeffizienz: Abgeordnete erzielen Einigung mit dem Rat

Die Abgeordneten haben sich am Donnerstag mit dem Rat informell auf Pläne zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor geeinigt. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis zum Jahr 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert und der Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden.

Ziele zur Verringerung von Emissionen

Alle neuen Gebäude sollten ab 2030 emissionsfrei sein. Neue Gebäude, die von Behörden genutzt werden oder sich in deren Besitz befinden, sollten ab 2028 emissionsfrei sein. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, das Treibhauspotenzial eines Gebäudes während seines Lebenszyklus zu berücksichtigen, was die Herstellung und Entsorgung der Bauprodukte einschließt.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % zu senken.

Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz und bis 2033 die schlechtesten 26 % durch Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sanieren.

Wenn es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, je nach deren Größe, und in allen neuen Wohngebäuden installieren.

Ausstieg aus fossil betriebenen Heizkesseln

Die Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungssystemen und zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Kühlen ergreifen, um Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bis 2040 vollständig abzuschaffen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten ab 2025 die Subventionierung eigenständiger Heizkessel für fossile Brennstoffe einstellen. Finanzielle Anreize für hybride Heizsysteme, die beispielsweise einen Heizkessel mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren, werden weiterhin möglich sein.

Ausnahmen

Landwirtschaftliche Gebäude und denkmalgeschützte Gebäude können von den neuen Vorschriften ausgenommen werden, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie temporäre Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser auszunehmen.

Zitat

Der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, IE), sagte: "Wir haben an diesem Donnerstag etwas Bemerkenswertes erreicht. Wir haben einen Fahrplan für den Übergang zu einem emissionsfreien Gebäudebestand geschaffen. Mit diesem Plan fügen wir den EU-Plänen zur Dekarbonisierung einen wesentlichen Baustein hinzu und beginnen den langen Weg zur Reduzierung von 36 % der europäischen CO2-Emissionen".


"Diese Reise wird mit den Gebäuden beginnen, die am meisten Energie verschwenden. Energieverschwendung bedeutet Geldverschwendung. Wir müssen den Bürgern helfen, Geld zu sparen, und sie vor schwankenden Energiepreisen schützen. Deshalb haben wir einen Weg gewählt, der die Energierechnungen für alle senken kann, für Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen, und der die Ursachen der Energiearmut angeht", fügte er hinzu.

Nächste Schritte

Die informelle Vereinbarung muss nun sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden, um Gesetz zu werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar über den Text abstimmen.




















Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!