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21.12.2023 Überraschender Förderstopp trifft Immobilienwirtschaft ins Mark

Die jüngst getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse der Ampelkoalition haben auch für die mitteldeutsche Immobilien- und Wohnungswirtschaft die Bedingungen für bezahlbares und klimaschonendes Bauen und Wohnen weiter verschlechtert. „Damit haben in der Branche auch hierzulande Vertrauen und Planungssicherheit einen neuen Tiefpunkt erreicht“, konstatiert Dr. Ingo Seidemann, Vorstandsvorsitzender des BFW Mitteldeutschland. Dabei war die Situation in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schon zuvor dramatisch – abzulesen an wichtigen Schlüsselindikatoren, die sich bereits seit längerem auf Talfahrt befinden. So weist zum Beispiel der gerade erst veröffentlichte Grundstücksmarktbericht des Freistaates Sachsen für das Jahr 2022 jeweils einen deutlichen Rückgang bei der Zahl der Kauffälle (minus 13 Prozent) sowie beim Umsatz (minus zehn Prozent) aus.

In dieser ohnehin angespannten Situation war Ende vergangener Woche ohne jegliche Vorankündigung das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau gestoppt worden, weil die dafür zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Gestrichen wurde außerdem der erst vor wenigen Wochen beim Wohngipfel beschlossene „Speed-Bonus“ zum schnelleren Austausch veralteter Heizungsanlagen. Ursprünglich sollte dieser in den Jahren 2024 und 2025 sogar erhöht werden, einschließlich einer Anhebung der Förderhöchstgrenze von 70 auf 75 Prozent. Die nunmehr beschlossene Streichung konterkariere die immer wieder proklamierte Absicht der Bundesregierung, die Energiewende im Gebäudesektor zügig und bezahlbar voranzutreiben, stellt der Vorstandsvorsitzende des BFW Mitteldeutschland fest.

Aufgrund der verhängten Ausgabensperre im Bundeshaushalt wurden insgesamt sechs für die Bau- und Immobilienbranche relevante Förderprogramme vorläufig gestoppt, darunter das Förderprogramm Serielle Sanierung, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, das Aufbauprogramm Wärmepumpe sowie die Mittel für Energieberatungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Hinzu kämen Verzögerungen bei der Verabschiedung des „Solarpaketes 1“ für den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland, mit dem unter anderem Regelungen zum so genannten „Mieterstrom light“ getroffen werden sollten. „Wir waren guter Hoffnung, dass damit die Energiewende im Quartier endlich in Gang kommt und Vermieter sowie Mieter nach langem Hin und Her direkt vom Strom aus erneuerbaren Quellen profitieren können“, so der BFW-Spitzenvertreter. Dies werde nun wieder unnötig ausgebremst.

„Bis jetzt gibt es keine belastbaren Aussagen seitens der zuständigen Ministerien, welche der für das Bauen und Wohnen essenziellen Programme in welchem Umfang fortgeführt werden“, bemängelt Dr. Ingo Seidemann und fragt, auf welcher Grundlage die Unternehmen angesichts dieses Chaos ihre Investitionen in Bau und Sanierung von dringend benötigtem Wohnraum planen sollen. Angesichts dessen müsse die auf Staatssekretärsebene gegebene Zusage, das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau Mitte Januar wie ursprünglich geplant mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro fortzusetzen, jetzt unwiderruflich gelten, fordert Dr. Ingo Seidemann.

Abgesehen von der dringend benötigten ausreichenden finanziellen Ausstattung der einschlägigen Programme komme es jetzt auch darauf an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Baukosten zu senken. Eine Reduzierung der oftmals aufgrund geltender DIN-Normen überdimensionierten Baustandards sei dabei einer von vielen Wegen, bemerkt der BFW-Vorstandsvorsitzende. Er bezieht sich dabei auf ein unlängst veröffentlichtes Rechtsgutachten von Professor Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dieses zeigt, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen, um somit mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – und wie dies rechtssicher zu vereinbaren ist. Denn auch etwas niedrigere Standards bieten den künftigen Bewohnern ausreichenden Schutz und sichern eine gute Wohnqualität.





















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