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09.01.2024 Branchenflaute in der Gastronomieszene verhindern!

Dr. Wulff Aengevelt, Fotocredit: Aengevelt Immobilien
"Nach Analysen von Aengevelt Research wurden lange Zeit aufkommende Leerstände im stationären Einzelhandel aufgrund von Geschäftsaufgaben seitens Unternehmen z.B. aus dem Textilbereich etc. oftmals durch Nachvermietungen an neue gastronomische Angebote oder Gastroketten für deren Filial-Ausbau kompensiert. Diesem Trend sind aber Grenzen vor allem seitens der Konsumenten gesetzt, nämlich dann, wenn die Besucherzahlen in den Innenstadtlagen stagnieren oder sogar sinken. Zusätzlich belasten hohe Energie- und Lebenskosten die Kaufkraft und Konsumlaune und damit auch die Gastroumsätze.

Nun kommt als zusätzlich erschwerender Faktor die zwar angekündigte, indessen konjunkturell kontraproduktive Wiedererhöhung der Umsatzsteuer in der Gastronomie von 7 % auf 19 % dazu. Mancher Gastronom wird zudem versuchen, das Preisniveau nicht nur proportional, sondern noch darüber hinaus zu erhöhen, um mögliche Umsatzeinbußen durch ausbleibende Gäste oder geringeren oder preiswerteren Verzehr zu kompensieren. Als weitere Hürden kommen Personalmangel, Mindestlohn & Co. hinzu.

In Summe sind in der Gastronomie Umsatzeinbußen, erhöhter Margendruck und rückläufige Erträge zu erwarten, z.T. sogar mit drohenden Geschäftsaufgaben. Für Vermieter stellt sich deshalb die Frage, wie sie damit umgehen wollen bzw. müssen. Denn in der aktuellen Situation lassen sich deutlich schwerer zeitnah passende Nachmieter zumal aus anderen frequenzsichernden Branchen finden, insbesondere wenn es sich nicht um Top-Lauflagen handelt. Insbesondere bei Branchenwechsel nicht auszuschließende kosten- und zeitintensive Nach- und Umrüstungen z.B. für veränderte Brandschutzauflagen etc. müssen auf Vermieterseite inkl. der Zeit für entsprechende Fachplanungen und behördliche Genehmigungen und Abnahmen realistisch inkl. des entsprechenden Ausfalls von Kaltmiete und Betriebskostenbeteiligung budgetiert werden.

Vor diesem Hintergrund sollten Vermieter beispielsweise über temporär an den Umsatz gekoppelte Mieten oder vorübergehende bzw. nach Saisonverläufen synchronisierte Mietreduzierungen zur Überbrückung von Umsatzeinbußen der Gastronomen nachdenken. Auch kreative Mischnutzungen, z.B. in der Kombination von klassischem Einzelhandel wie Textilien, Möbeln, Büchern und Medien etc. mit gastronomischen Angeboten, sind für Nutzer und Vermieter – soweit räumlich umsetzbar – attraktiv und nutzenstiftend und sollten von den genehmigenden Behörden im Gemeinwohlinteresse unterstützt werden.

Grundsätzlich liegt es im Interesse aller – Vermieter, Mieter, Konsumenten und Städte – eine Branchenflaute der Gastronomieszene abzuwenden, denn ansonsten entstehende Leerstände und sinkende Objekt- und Lagequalitäten treffen alle und verringern die Aufenthaltsqualität in Innenstädten und Stadtquartieren gleichermaßen!"

(Statement von Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter Aengevelt Immobilien)
















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