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15.01.2024 Ladeinfrastruktur-Projekte: Worauf Immobilienfirmen achten müssen

Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge hat in den vergangenen Jahren bei Immobilienentwicklern, Wohnungsbauunternehmen und Immobilienverwaltungen an Fahrt aufgenommen. Über die größten Fallstricke beim Errichten von Ladestationen berichtet Florian Bühler, Experte für Immobilien-Ladelösungen bei eliso, dem Ladeinfrastruktur-Spezialist aus Stuttgart. Das Unternehmen hat deutschlandweit bereits über 1400 Ladepunkte in Betrieb. Aktuell sind bei eliso knapp 60 Ladeinfrastruktur-Projekte für Immobilien in der Planungsphase.

„Im Bestand sei die Planung sehr umfangreich“, so Teamleader Technical Sales Management Florian Bühler. Damit Ladeinfrastruktur überhaupt realisiert werden kann, müssen Bestandsgebäude zunächst auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. „Damit verbunden ist in vielen Fällen ein Umbau der elektrischen Infrastruktur und Energieversorgung, weil die Bestandsgebäude nicht auf den Leistungsbedarf von komplexen Ladesystemen ausgelegt sind“, sagt Bühler. Dabei gilt es, die aufwendigen Genehmigungsverfahren mit den Netzbetreibern und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in der Umsetzung zu berücksichtigen. „Bei Elektrifizierungsraten von über 50 % der Stellplätze sind laut GEIG hohe Leistungsreserven vorzuhalten, welche oftmals nicht vorhanden sind und erst geschaffen werden müssen.“

„Als Spezialisten kennen wir die Anforderungen und können dank unserer jahrelangen Erfahrung ganzheitliche, zukunftssichere und zum Standort passende Ladesysteme für Wohn- und Gewerbeimmobilien errichten“, sagt Bühler. „Es gilt individuell auf die Eigentümer als auch die Mieter als Nutzer einzugehen.“

Ladeinfrastruktur im Neubau frühzeitig einplanen

Bei Neubauten ist die Planung wesentlich einfacher, da die Ladeinfrastruktur von Anfang an mitgeplant werden kann. Hierbei sind häufig zahlreiche Stakeholder und Einflussfaktoren relevant. „Bei Neubauten werden wir von unseren Kunden bereits in der Bauphase involviert“, so der Experte. „Wir führen frühzeitig Gespräche mit den Bauherren, damit die Ladeinfrastruktur direkt mitgedacht wird.“

Insellösungen vermeiden

In Einzelfällen wurden in gemischt gewerblich genutzten Liegenschaften von einzelnen Mietern in der Vergangenheit bereits Ladeinfrastruktur aufgebaut, beobachtet Bühler. Die Folge: Bei mehreren Mietern in einer Tiefgarage entstehen Insellösungen, die weder an ein gemeinsames Abrechnungs- und Verwaltungsbackend angebunden werden können, noch Lastmanagementanwendungen und netzdienliche Steuerung ermöglichen. „Es empfiehlt sich immer direkt ein Gesamtkonzept mit mehreren Ausbaustufen des Ladesystems umzusetzen“, so Bühler. Dies erleichtert die Abrechnung und Nutzung verschiedener Nutzergruppen (Flotte, private Fahrzeuge von Mitarbeitenden, Dritte wie Besuchende oder Gäste) über ein und dieselbe Ladeinfrastruktur.

























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