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19.01.2024 Virtuelle Eigentümerversammlung: IVD will Gesetz noch optimieren

Der Deutsche Bundestag berät in seiner gestrigen Plenarsitzung in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“.

Dazu erklärt Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland:
„Wir sind dafür, rein virtuelle Versammlungen von Wohnungseigentümern gesetzlich zuzulassen, fordern aber mehr Rechtssicherheit und Praktikabilität.

Insbesondere bei der Einführung von Beschlusskompetenzen für ausschließlich virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen bedarf es einer Überarbeitung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Online-Versammlungen nur mit einer Dreiviertelmehrheit und für maximal drei Jahre beschlossen werden können. Wir halten es für notwendig, diese Regelung sowohl hinsichtlich der Fristen als auch bezüglich der technischen Anforderungen flexibler und technologieoffener zu gestalten.

Gut ist auch, dass die Bundesregierung unseren Vorschlag aufgreift, die Stromerzeugung durch Stecker-Solargeräte künftig als privilegierte bauliche Maßnahme zu klassifizieren. Auch hier sehen wir es jedoch als notwendig an, die Regelung technologieoffener zu gestalten, um künftigen technologischen Entwicklungen Raum zu lassen. Die Erschließung der großen Dachflächen sollte jedoch vorrangig erfolgen.“























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