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25.01.2024 Erbengemeinschaften: Rückenwind bei der Immobilienverwertung

Mitglieder einer Erbengemeinschaft, die von Miterben die Anteile an der Erbengemeinschaft aufkaufen, dürfen sich freuen: Gehört zum Nachlass der Erbengemeinschaft auch eine oder mehrere Immobilien, können sie diese veräußern, ohne dafür Spekulationssteuer zahlen zu müssen. Das berichtet die Firma ErbTeilung aus Weilheim unter Berufung auf eine neue Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: iX R 13/22).

Im Streitfall war der Steuerpflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehörten Immobilien. Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte anschließend die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als Spekulationsgeschäft.

Der Bundesfinanzhof ist dem entgegen getreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch „angeschafft“ worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall, betonte das Gericht. „Diese Rechtsprechungsänderung stärkt die Rechte der Erben und trägt dazu bei, dass Erbengemeinschaften mit Immobilienvermögen nicht aus Steuergründen unnötig lang bestehen bleiben.

Die praktische Relevanz der Entscheidung ist enorm: Nur etwa 20 Prozent aller Erben sind Alleinerben. Die große Mehrheit findet sich in einer Erbengemeinschaft mit zwei und mehr Erben wieder“, kommentiert Manfred Gabler das Urteil. Der Geschäftsführer der Firma ErbTeilung weist zudem darauf hin, dass im Fall eines Erbanteilskaufs unter Miterben mit nachfolgendem Immobilienverkauf auch keine Grunderwerbsteuer anfällt. Denn gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 Grunderwerbsteuergesetz ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen.

„Gerade in der derzeitigen Phase rückläufiger Immobilienpreise ist der Erbanteilsverkauf eine echte Alternative für Miterben, die nicht Jahre lang warten wollen, bis sich der Immobilienmarkt wieder erholt“, sagt Manfred Gabler. Die Fa. ErbTeilung begleitet Erben während der gesamten Erbabwicklung und empfiehlt ihm erfahrene (Rechts-)ExpertInnen, mit deren Hilfe nicht nur Kardinalfehler vermieden, sondern eine optimale Vermarktung des Erbanteils gewährleistet wird. Das Unternehmen versteht sich als umfassender Problemlöser in allen Erbfragen und begleitet Erben durch die emotional, betriebswirtschaftlich und juristisch herausfordernde Zeit. Erben, die ein maßgeschneidertes Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten, können mit einer Online-Fallprüfung unter www.erbteilung.de/ofpr/ schnell ihre Möglichkeiten erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern.



















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