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31.05.2024 UBS schließt Fusion der UBS AG und der Credit Suisse AG ab

Die UBS Group AG gibt heute den Abschluss der Fusion zwischen der UBS AG und der Credit Suisse AG bekannt. Die tatkräftige Unterstützung der Aufsichtsbehörden weltweit ermöglichte den Vollzug der Fusion innerhalb des erwarteten Zeitrahmens.

Die Credit Suisse AG wurde heute aus dem Handelsregister des Kantons Zürich gelöscht und existiert nun nicht länger als separate Rechtseinheit. Sämtliche Rechte und Pflichten der Credit Suisse AG sind damit auf die UBS AG übergegangen, einschließlich aller ausstehenden Anleihen der Credit Suisse AG.

Die Fusion ermöglicht die schrittweise Migration von Kunden und Geschäftsaktivitäten der Credit Suisse auf integrierte Plattformen von UBS gemäß den geschäfts-, kunden- und produktspezifischen Anforderungen. Obwohl Credit Suisse AG-Kunden mit der Fusion UBS AG-Kunden geworden sind, werden sie während einer Übergangsphase weiter über bestehende Plattformen und Tools der Credit Suisse mit UBS interagieren, sofern nicht ausdrücklich anderweitig mitgeteilt.

UBS Group Chief Executive Officer Sergio P. Ermotti: «Heute haben wir einen wichtigen Meilenstein unserer Integration erreicht. Die Fusion unserer Stammhäuser ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kundenmigration auf Plattformen von UBS. Zudem wird dadurch die nächste Phase der Kosten-, Kapital-, Finanzierungs- und Steuervorteile ab dem zweiten Halbjahr 2024 eingeleitet. In der Übergangsphase der operativen Konsolidierung werden wir uns weiterhin darauf konzentrieren, für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein, unsere Strategie umzusetzen, in unsere Mitarbeitenden zu investieren und in den Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, als Pfeiler wirtschaftlicher Unterstützung zu agieren.»

Der Übergang zu einer einzigen Zwischenholdinggesellschaft (Intermediate Holding Company) in den USA ist für den 7. Juni 2024 geplant, und die Zusammenführung der Credit Suisse (Schweiz) AG und der UBS Switzerland AG wird nach wie vor für das dritte Quartal 2024 erwartet, jeweils vorbehältlich der verbleibenden Genehmigungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden.

























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