07.10.2024 AOC: Gericht gibt grünes Licht für die Sanierung in Eigenverwaltung
Der Immobilienentwickler AOC | Die Stadtentwickler GmbH mit Standorten in Magdeburg und Leipzig hat beim Amtsgericht Magdeburg einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, um sich in diesem geordneten, gerichtlichen Verfahren zu restrukturieren.
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 1. Oktober 2024 antragsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dirk Becker, tätig in der deutschlandweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, als vorläufigen Sachwalter bestellt. AOC wird von dem Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec., Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt.
Der operative Betrieb läuft an beiden Standorten in Magdeburg und Leipzig vollumfänglich weiter. Die Eigenverwaltung bietet die Chance für eine erfolgreiche Sanierung. Das Portfolio von AOC umfasst zahlreiche Projektentwicklungen in den mitteldeutschen Top-Lagen, so etwa in Leipzig, Dresden, Magdeburg und Halle. Der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter Dirk Becker vertritt die Gläubigerinteressen in dem Eigenverwaltungsverfahren und ist dabei, sich im Unternehmen einen Überblick zu verschaffen. Mit der Eigenverwaltung nutzt die AOC die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter dem Schutz des Gesetzgebers.
Das Amtsgericht Magdeburg wird jetzt den Antrag der AOC I Die Stadtentwickler GmbH prüfen und über den weiteren Fortgang kurzfristig entscheiden.
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 1. Oktober 2024 antragsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dirk Becker, tätig in der deutschlandweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, als vorläufigen Sachwalter bestellt. AOC wird von dem Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec., Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt.
Der operative Betrieb läuft an beiden Standorten in Magdeburg und Leipzig vollumfänglich weiter. Die Eigenverwaltung bietet die Chance für eine erfolgreiche Sanierung. Das Portfolio von AOC umfasst zahlreiche Projektentwicklungen in den mitteldeutschen Top-Lagen, so etwa in Leipzig, Dresden, Magdeburg und Halle. Der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter Dirk Becker vertritt die Gläubigerinteressen in dem Eigenverwaltungsverfahren und ist dabei, sich im Unternehmen einen Überblick zu verschaffen. Mit der Eigenverwaltung nutzt die AOC die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter dem Schutz des Gesetzgebers.
Das Amtsgericht Magdeburg wird jetzt den Antrag der AOC I Die Stadtentwickler GmbH prüfen und über den weiteren Fortgang kurzfristig entscheiden.