22.11.2024 WiE fordert stärkere Berücksichtigung von Wohnungseigentümern
Die Ampel-Koalition ist zerbrochen. Der Bundestag soll am 23. Februar neu gewählt werden. Was bedeutet das für die Bau- und Wohnungspolitik? Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) fordert von den Parteien, die Besonderheiten des Wohnungseigentums zu berücksichtigen. Wichtiges Anliegen: Die Förderung der energetischen Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
Angesichts des Bruchs der Ampelkoalition und vorgezogener Neuwahlen fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum, die Wohnungseigentümer mehr in den Fokus zu rücken. „Wohnungseigentümer machen rund ein Viertel aller Eigentümer von Wohnimmobilien aus“, macht Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum, deutlich. „Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, müssen alle Parteien auch die Wohnungseigentümergemeinschaften in ihren Wahlprogrammen mitdenken – ohne die WEGs wird es keine Klimawende geben.“
Wohnen im Eigentum setzt sich seit langem dafür ein, die energetische Sanierung in WEGs voranzutreiben. „Aus unserer Sicht sollte ein verpflichtender Sanierungs- und Finanzierungsplan ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden“, so von Möller. Denn strukturbedingt ist es in WEGs immer schwieriger, energetische Sanierungen umzusetzen als bei einem Einfamilienhaus, da zunächst Mehrheiten unter den Wohnungseigentümern gefunden werden müssen. Zudem braucht es spezielle Förderprogramme und -kontingente für Wohnungseigentümer, da die Antragstellung systembedingt länger dauert. In der WEG sind vor Antragstellung Beschlüsse der Gemeinschaft erforderlich - die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung führt dazu, dass Fördertöpfe bei Antragstellung der WEGs häufig schon leer sind.
Gesetzliche Schutzlücken für Wohnungseigentümer schließen
„Der Erwerb einer Eigentumswohnung muss attraktiver werden“, sagt von Möller. „Gerade im Hinblick auf die unsichere Rentenentwicklung kann Wohnungseigentum ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein.“
Entscheidend ist aus Sicht von WiE unter anderem eine vernünftige Absicherung, wenn vom Bauträger gekauft wird. Von Möller macht deutlich: „Hier besteht immer noch eine große gesetzliche Schutzlücke bei Insolvenz des Bauträgers, die längst hätte geschlossen werden müssen. Dies trifft insbesondere die Käufer von Wohnungen.“ Diese können das Gebäude, das Gemeinschaftseigentum ist, bei einem Baustopp wegen Insolvenz nicht einfach so fertigstellen lassen wie es bei einem Einfamilienhaus möglich ist.
Ein weiteres Anliegen von WiE ist die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung für alle Immobilieneigentümer. Dies ist besonders für Wohnungseigentümer wichtig, da sie nicht – wie beim Einfamilienhaus – in Eigenregie das Gebäude absichern können. Sie sind auf Mehrheiten in der WEG angewiesen, um eine entsprechende Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung durchsetzen zu können.
„Die geplante Einführung des Gebäudetyps E (Einfaches Bauen) werden wir kritisch begleiten“, sagt von Möller. „Einige Fachverbände haben ebenfalls Kritik an den veröffentlichten Leitlinien geäußert“, so von Möller. „Das Projekt sollte aus unserer Sicht nicht sofort umgesetzt werden, sondern noch einmal umfassend daraufhin überprüft werden, ob es Verbraucherschutzrechte sowie die Durchsetzung von Mängelrechten einschränkt.“
Angesichts des Bruchs der Ampelkoalition und vorgezogener Neuwahlen fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum, die Wohnungseigentümer mehr in den Fokus zu rücken. „Wohnungseigentümer machen rund ein Viertel aller Eigentümer von Wohnimmobilien aus“, macht Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum, deutlich. „Wenn Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, müssen alle Parteien auch die Wohnungseigentümergemeinschaften in ihren Wahlprogrammen mitdenken – ohne die WEGs wird es keine Klimawende geben.“
Wohnen im Eigentum setzt sich seit langem dafür ein, die energetische Sanierung in WEGs voranzutreiben. „Aus unserer Sicht sollte ein verpflichtender Sanierungs- und Finanzierungsplan ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden“, so von Möller. Denn strukturbedingt ist es in WEGs immer schwieriger, energetische Sanierungen umzusetzen als bei einem Einfamilienhaus, da zunächst Mehrheiten unter den Wohnungseigentümern gefunden werden müssen. Zudem braucht es spezielle Förderprogramme und -kontingente für Wohnungseigentümer, da die Antragstellung systembedingt länger dauert. In der WEG sind vor Antragstellung Beschlüsse der Gemeinschaft erforderlich - die dadurch entstehende zeitliche Verzögerung führt dazu, dass Fördertöpfe bei Antragstellung der WEGs häufig schon leer sind.
Gesetzliche Schutzlücken für Wohnungseigentümer schließen
„Der Erwerb einer Eigentumswohnung muss attraktiver werden“, sagt von Möller. „Gerade im Hinblick auf die unsichere Rentenentwicklung kann Wohnungseigentum ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein.“
Entscheidend ist aus Sicht von WiE unter anderem eine vernünftige Absicherung, wenn vom Bauträger gekauft wird. Von Möller macht deutlich: „Hier besteht immer noch eine große gesetzliche Schutzlücke bei Insolvenz des Bauträgers, die längst hätte geschlossen werden müssen. Dies trifft insbesondere die Käufer von Wohnungen.“ Diese können das Gebäude, das Gemeinschaftseigentum ist, bei einem Baustopp wegen Insolvenz nicht einfach so fertigstellen lassen wie es bei einem Einfamilienhaus möglich ist.
Ein weiteres Anliegen von WiE ist die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung für alle Immobilieneigentümer. Dies ist besonders für Wohnungseigentümer wichtig, da sie nicht – wie beim Einfamilienhaus – in Eigenregie das Gebäude absichern können. Sie sind auf Mehrheiten in der WEG angewiesen, um eine entsprechende Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung durchsetzen zu können.
„Die geplante Einführung des Gebäudetyps E (Einfaches Bauen) werden wir kritisch begleiten“, sagt von Möller. „Einige Fachverbände haben ebenfalls Kritik an den veröffentlichten Leitlinien geäußert“, so von Möller. „Das Projekt sollte aus unserer Sicht nicht sofort umgesetzt werden, sondern noch einmal umfassend daraufhin überprüft werden, ob es Verbraucherschutzrechte sowie die Durchsetzung von Mängelrechten einschränkt.“