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25.03.2025 publity kündigt StaRUG-Verfahrens zur Anleihen-Restrukturierung an

Der Vorstand der publity AG hat beschlossen, kurzfristig beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) anzuzeigen. Damit will publity die Verschuldung des Unternehmens signifikant reduzieren. publity hat bereits den Verlust seines hälftiges Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG angezeigt (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Januar 2025) und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Lösung für die Rückzahlung der 5,50% publity-Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A254RV3) zum 19. Juni 2025 zu finden. Nach Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern soll nunmehr ein StaRUG-Verfahren durchgeführt werden, in dessen Rahmen die Ansprüche der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2020/2025 gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von voraussichtlich 2 - 3% des Nominalbetrags abgefunden werden. Die Finanzierung dieser Zahlung soll teilweise aus vorhandenen Mitteln und teilweise durch Sanierungsbeiträge der Großaktionäre gewährleistet werden. Ein Kapitalschnitt auf der Eigenkapitalseite ist aufgrund des geplanten Sanierungsbeitrags der Großaktionäre nicht vorgesehen. Mit dem StaRUG-Verfahren soll die Zahlungsunfähigkeit verhindert und das Unternehmen mit positiver Perspektive aufgestellt werden.

Über weitere Details und den Fortschritt des StaRUG-Verfahrens wird publity seine Stakeholder in den kommenden Wochen ausführlicher informieren.
























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