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28.03.2025 VID verleiht Uhlenbruck-Preis 2025

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter freut sich, die Vergabe des Uhlenbruck-Preises 2025 anzukündigen. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und würdigt herausragende wissenschaftliche Leistungen zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Wissenschaftspreis können bis zum 30.06.2025 eingereicht werden.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) kündigt mit Freude die Vergabe des Uhlenbruck-Preises 2025 an. Der Preis wird im November 2025 anlässlich des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses zum fünften Mal verliehen und prämiert herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen oder Habilitationen) im Bereich des Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrechts, die einen bedeutenden Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden.

„Der Uhlenbruck-Preis steht für höchste wissenschaftliche Qualität“, erklärt Vorstandsmitglied des VID und Vorsitzender der Jury Michael Bremen. „Die Jury wird neben der wissenschaftlichen Exzellenz auch die Aktualität und die Praxisrelevanz der eingereichten Arbeiten berücksichtigen“, so Bremen weiter.

Der mit 5.000 € dotierte Preis wurde erstmals im Jahr 2017 verliehen und wird alle zwei Jahre vergeben. „Die Preisträger der vergangenen Jahre haben mit ihren Arbeiten neue Maßstäbe gesetzt und die Anforderungen in außergewöhnlichem Maß erfüllt“, so Bremen.

Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2025 sind bis spätestens 30. Juni 2025 an den VID zu richten. Zur Jury gehören neben Michael Bremen namhafte Professoren wie Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn), Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin).





















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