30.04.2025 Baden-Württemberg: Wegen Grundsteuer besonders viele Einsprüche
Gegen ihren Steuerbescheid legen deutsche Steuerzahler nicht selten Einspruch ein. Wie hoch die Einspruchsquote genau ist, hat der Grundsteuer-Spezialist fino taxtech analysiert. Besonders hoch ist die Quote in Baden-Württemberg. Das hängt mit der Grundsteuer zusammen.
In Baden-Württemberg werden fast doppelt so viele Einsprüche gegen Steuerbescheide im Rahmen des Grundsteuerrechts eingelegt wie im Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Spezialisten für digitale Steuerlösungen, fino taxtech, der die über ihn übermittelten Erklärungen dem jeweiligen Bundesland zugeordnet hat. Während etwa in Thüringen nur auf jede 15. und in Sachsen-Anhalt nur auf jede 18. Erklärung ein Einspruch folgt, ist es in Baden-Württemberg jede fünfte. Im Bundesdurchschnitt wird jedem neunten Steuerbescheid widersprochen.
Inga Krämer, Geschäftsführerin von fino taxtech, führt die hohe Quote in Baden-Württemberg auf den Sonderweg zurück, den das Bundesland bei der Grundsteuer geht: „Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das sich für das sogenannte Bodenwertmodell entschieden hat. In diesem Modell spielt die Bebauung eines Grundstücks keine Rolle. Es kommt vereinfacht ausgedrückt nur auf die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert an – ob ein Grundstück unbebaut ist, eine baufällige Baracke oder ein Luxus-Glasbau draufsteht, ist vollkommen irrelevant.“ Diese Vorgehensweise stoße nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch in der Fachliteratur auf Kritik. „Es ist auch die große Skepsis gegenüber diesem Modell, die sich nun in der hohen Einspruchsquote widerspiegelt“, so Inga Krämer weiter. Die Ergebnisse von fino taxtech werden von einer jüngsten Analyse von Haus und Grund gestützt, wonach die Belastungen in Baden-Württemberg besonders hoch sind, der Grundsteueranstieg beträgt hier durchschnittlich 140 Prozent.
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das per Gesetz – mittels sogenannter Öffnungsklausel, § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) – die Möglichkeit geschaffen hatte, über ein qualifiziertes Gutachten einen um mindestens mehr als 30 Prozent niedrigeren Wert nachzuweisen und als Bemessungsgrundlage abweichend von der gesetzlichen Steuerberechnung zu verwenden. Vor diesem Hintergrund konnte relativ frühzeitig mit der Einlegung von Einsprüchen begonnen werden. Zum Vergleich: Im Bundesmodell wurde diese Möglichkeit erst mit den koordinierten Länderlassen vom 24.06.24 geschaffen – zu diesem Zeitpunkt dürften die meisten Bescheide in Bestandskraft erwachsen sein, sodass ein Einspruch vor diesem Hintergrund nicht mehr möglich war. „Mittels fehlerbeseitigender Fortschreibung konnte man letztendlich auch von der Regelung profitieren, allerdings wirken sich solche Fortschreibungen nicht auf die Einspruchsanzahl im Bundesmodell aus“, gibt Inga Krämer zu bedenken.
In Baden-Württemberg wurden bereits um die Jahreswende 2022/2023 vom Bund der Steuerzahler und einer Verbändeallianz die ersten Musterklagen auf den Weg gebracht. „Da in diesem Zuge auch die ersten Aktenzeichen bekannt wurden, konnte man sich den Verfahren vergleichsweise einfach anschließen“, erläutert die fino-taxtech-Geschäftsführerin. Zum Vergleich: Für das Bundesmodell wurden medienwirksam zwei Urteile aus Rheinland-Pfalz vom 23.11.23 bekannt – also erst knapp ein Jahr später als in Baden-Württemberg. Da hier in der Zwischenzeit zahlreiche Bescheide bestandskräftig geworden sein dürften, konnte man sich diesen Beschlüssen nicht mehr anschließen.
„Für Betroffene ist es nun müßig, darüber nachzudenken, ob sie nicht besser abgewartet hätten, um die mögliche Chance zu nutzen, sich an einen Beschluss ‚dranzuhängen‘. Für künftige Situationen sollte man sich jedoch bewusst sein, dass zwar niemand weiß, wie ein entsprechendes Urteil ausfallen wird, dass man aber bei einer sogenannten Verböserung die Möglichkeit hat den Einspruch wieder zurückzunehmen – der Steuerbescheid kann dann nicht zu Ungunsten ausfallen“, so Inga Krämer.
In Baden-Württemberg werden fast doppelt so viele Einsprüche gegen Steuerbescheide im Rahmen des Grundsteuerrechts eingelegt wie im Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Spezialisten für digitale Steuerlösungen, fino taxtech, der die über ihn übermittelten Erklärungen dem jeweiligen Bundesland zugeordnet hat. Während etwa in Thüringen nur auf jede 15. und in Sachsen-Anhalt nur auf jede 18. Erklärung ein Einspruch folgt, ist es in Baden-Württemberg jede fünfte. Im Bundesdurchschnitt wird jedem neunten Steuerbescheid widersprochen.
Inga Krämer, Geschäftsführerin von fino taxtech, führt die hohe Quote in Baden-Württemberg auf den Sonderweg zurück, den das Bundesland bei der Grundsteuer geht: „Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das sich für das sogenannte Bodenwertmodell entschieden hat. In diesem Modell spielt die Bebauung eines Grundstücks keine Rolle. Es kommt vereinfacht ausgedrückt nur auf die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert an – ob ein Grundstück unbebaut ist, eine baufällige Baracke oder ein Luxus-Glasbau draufsteht, ist vollkommen irrelevant.“ Diese Vorgehensweise stoße nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch in der Fachliteratur auf Kritik. „Es ist auch die große Skepsis gegenüber diesem Modell, die sich nun in der hohen Einspruchsquote widerspiegelt“, so Inga Krämer weiter. Die Ergebnisse von fino taxtech werden von einer jüngsten Analyse von Haus und Grund gestützt, wonach die Belastungen in Baden-Württemberg besonders hoch sind, der Grundsteueranstieg beträgt hier durchschnittlich 140 Prozent.
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das per Gesetz – mittels sogenannter Öffnungsklausel, § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) – die Möglichkeit geschaffen hatte, über ein qualifiziertes Gutachten einen um mindestens mehr als 30 Prozent niedrigeren Wert nachzuweisen und als Bemessungsgrundlage abweichend von der gesetzlichen Steuerberechnung zu verwenden. Vor diesem Hintergrund konnte relativ frühzeitig mit der Einlegung von Einsprüchen begonnen werden. Zum Vergleich: Im Bundesmodell wurde diese Möglichkeit erst mit den koordinierten Länderlassen vom 24.06.24 geschaffen – zu diesem Zeitpunkt dürften die meisten Bescheide in Bestandskraft erwachsen sein, sodass ein Einspruch vor diesem Hintergrund nicht mehr möglich war. „Mittels fehlerbeseitigender Fortschreibung konnte man letztendlich auch von der Regelung profitieren, allerdings wirken sich solche Fortschreibungen nicht auf die Einspruchsanzahl im Bundesmodell aus“, gibt Inga Krämer zu bedenken.
In Baden-Württemberg wurden bereits um die Jahreswende 2022/2023 vom Bund der Steuerzahler und einer Verbändeallianz die ersten Musterklagen auf den Weg gebracht. „Da in diesem Zuge auch die ersten Aktenzeichen bekannt wurden, konnte man sich den Verfahren vergleichsweise einfach anschließen“, erläutert die fino-taxtech-Geschäftsführerin. Zum Vergleich: Für das Bundesmodell wurden medienwirksam zwei Urteile aus Rheinland-Pfalz vom 23.11.23 bekannt – also erst knapp ein Jahr später als in Baden-Württemberg. Da hier in der Zwischenzeit zahlreiche Bescheide bestandskräftig geworden sein dürften, konnte man sich diesen Beschlüssen nicht mehr anschließen.
„Für Betroffene ist es nun müßig, darüber nachzudenken, ob sie nicht besser abgewartet hätten, um die mögliche Chance zu nutzen, sich an einen Beschluss ‚dranzuhängen‘. Für künftige Situationen sollte man sich jedoch bewusst sein, dass zwar niemand weiß, wie ein entsprechendes Urteil ausfallen wird, dass man aber bei einer sogenannten Verböserung die Möglichkeit hat den Einspruch wieder zurückzunehmen – der Steuerbescheid kann dann nicht zu Ungunsten ausfallen“, so Inga Krämer.