11.08.2025 BVI rät dringend zur Elementarschadenversicherung
Starkregen, Überschwemmungen und andere Extremwetterereignisse haben sich seit den 1970er Jahren vervielfacht. Der BVI Bundesverband der Immobilienverwalter e. V. rät deshalb Wohnungseigentümern dringend dazu, schon jetzt ihre Immobilien genauso wie Eigenheimbesitzer ausreichend gegen Elementarschäden abzusichern, unabhängig von einer Versicherungspflicht, wie sie der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht. Ereignisse wie die Flut im Ahrtal zeigen, welche existenziellen Risiken Wohnungseigentümergemeinschaften ohne passenden Schutz drohen.
„Wohnungseigentümer sollten der geplanten Versicherungspflicht unbedingt zuvorkommen, denn sie ist längst überfällig – nicht zuletzt, weil Politik und Gesellschaft viel zu lange weggeschaut haben“, kritisiert BVI-Präsident Thomas Meier. „Wenn das Wasser erst im Keller steht, ist es zu spät für Diskussionen.“ Eine Police gegen Elementarschäden ist aus Sicht des Verbands, dessen Mitglieder bundesweit mehr als 1,4 Millionen Einheiten betreuen, unerlässlich, um Wohneigentum vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.
Finanzielle Schäden wie im Ahrtal absichern
Laut GdV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verfügen derzeit nur etwa 54 Prozent der Wohngebäude über eine Elementarschadenversicherung – aus Sicht des BVI viel zu wenige. Wie folgenschwer diese Lücke im Versicherungsschutz sein kann, zeigen das Ahrtal, aber auch die jüngsten Unwetterereignisse 2025. So traf die verheerende Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 zahlreiche Eigentümergemeinschaften, von denen viele keinen ausreichenden Versicherungsschutz hatten. Die immensen Sanierungskosten mussten sie in der Folge selbst tragen, mit teils existenzbedrohenden Konsequenzen, wie BVI-Mitglieder seinerzeit berichteten.
Unwetter können überall zuschlagen
Die Pflicht zur Elementarschadenversicherung im Wohneigentum kommt deshalb besser früher als später, plädiert der BVI. Da die Bundesregierung derzeit jedoch noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt habe, sollte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) selbst aktiv werden. Denn: Die Gefahr, die mit Extremwetter einhergeht, ist nicht auf klassische Risikogebiete wie Flussniederungen oder alpine Regionen begrenzt. Starkregen, Sturm und Sturzfluten können überall vorkommen, auch in bisher unauffälligen Regionen, wie Beispiele aus den Medien zeigen.
Die fünf wichtigsten Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Versicherungsschutz muss mit dieser Realität Schritt halten. „Deshalb unterstützen wir als BVI ausdrücklich nicht nur die geplante Pflicht zur Elementarschadenversicherung, sondern raten Wohnungseigentümern auch dringend zu einer ganzheitlichen Überprüfung ihrer Versicherungsstruktur“, erklärt Thomas Meier weiter. Diese fünf Policen sollte eine GdWE vorweisen können:
• Gebäudeversicherung: Basis-Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ideal mit Unterversicherungsverzicht.
• Elementarschadenversicherung: Schutz bei Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck und mehr.
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Essenziell bei Schäden auf dem Gemeinschaftseigentum (z.?B. durch Eis oder Dachziegel).
• Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Pflicht bei Öltanks – schützt vor Umweltschäden durch austretendes Heizöl.
• Beiratshaftpflichtversicherung: Schützt das Privatvermögen ehrenamtlicher Verwaltungsbeiräte bei Fehlentscheidungen.
Diese Versicherungen stellen eine stabile Grundabsicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Zusätzliche Policen wie eine Hausgeldausfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung sind nicht in jedem Fall erforderlich, sollten aber individuell mit einem Fachberater bewertet werden.
Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Was auf die GdWE zukommen kann
Was sich Wohnungseigentümergemeinschaften bewusst machen sollten: Kommt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung, bringt sie nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch neue Aufgaben mit sich. Verwalter und Eigentümer müssen dann beispielsweise gemeinsam dafür sorgen, dass alle Gebäudeteile vollständig und aktuell versichert sind.
Das heißt: In Versammlungen müssen entsprechende Beschlüsse gefasst, finanzielle Rücklagen eventuell angepasst und Abläufe klar geregelt werden, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. Und es entstehen durch den zusätzlichen Versicherungsschutz auch Kosten. Trotzdem spricht aus Sicht des BVI vieles für eine Pflicht: „Sie schützt nicht nur das Gebäude, sondern im schlimmsten Fall auch die finanzielle Existenz der Eigentümer“, betont Meier. Wichtig ist aus Verbandssicht, dass eine Einführung fair geregelt ist: mit klaren Vorgaben und Übergangsfristen, die der GdWE und dem Verwalter genügend Zeit zur Umsetzung lassen.
„Wohnungseigentümer sollten der geplanten Versicherungspflicht unbedingt zuvorkommen, denn sie ist längst überfällig – nicht zuletzt, weil Politik und Gesellschaft viel zu lange weggeschaut haben“, kritisiert BVI-Präsident Thomas Meier. „Wenn das Wasser erst im Keller steht, ist es zu spät für Diskussionen.“ Eine Police gegen Elementarschäden ist aus Sicht des Verbands, dessen Mitglieder bundesweit mehr als 1,4 Millionen Einheiten betreuen, unerlässlich, um Wohneigentum vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.
Finanzielle Schäden wie im Ahrtal absichern
Laut GdV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verfügen derzeit nur etwa 54 Prozent der Wohngebäude über eine Elementarschadenversicherung – aus Sicht des BVI viel zu wenige. Wie folgenschwer diese Lücke im Versicherungsschutz sein kann, zeigen das Ahrtal, aber auch die jüngsten Unwetterereignisse 2025. So traf die verheerende Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 zahlreiche Eigentümergemeinschaften, von denen viele keinen ausreichenden Versicherungsschutz hatten. Die immensen Sanierungskosten mussten sie in der Folge selbst tragen, mit teils existenzbedrohenden Konsequenzen, wie BVI-Mitglieder seinerzeit berichteten.
Unwetter können überall zuschlagen
Die Pflicht zur Elementarschadenversicherung im Wohneigentum kommt deshalb besser früher als später, plädiert der BVI. Da die Bundesregierung derzeit jedoch noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt habe, sollte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) selbst aktiv werden. Denn: Die Gefahr, die mit Extremwetter einhergeht, ist nicht auf klassische Risikogebiete wie Flussniederungen oder alpine Regionen begrenzt. Starkregen, Sturm und Sturzfluten können überall vorkommen, auch in bisher unauffälligen Regionen, wie Beispiele aus den Medien zeigen.
Die fünf wichtigsten Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Versicherungsschutz muss mit dieser Realität Schritt halten. „Deshalb unterstützen wir als BVI ausdrücklich nicht nur die geplante Pflicht zur Elementarschadenversicherung, sondern raten Wohnungseigentümern auch dringend zu einer ganzheitlichen Überprüfung ihrer Versicherungsstruktur“, erklärt Thomas Meier weiter. Diese fünf Policen sollte eine GdWE vorweisen können:
• Gebäudeversicherung: Basis-Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ideal mit Unterversicherungsverzicht.
• Elementarschadenversicherung: Schutz bei Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck und mehr.
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Essenziell bei Schäden auf dem Gemeinschaftseigentum (z.?B. durch Eis oder Dachziegel).
• Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Pflicht bei Öltanks – schützt vor Umweltschäden durch austretendes Heizöl.
• Beiratshaftpflichtversicherung: Schützt das Privatvermögen ehrenamtlicher Verwaltungsbeiräte bei Fehlentscheidungen.
Diese Versicherungen stellen eine stabile Grundabsicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften dar. Zusätzliche Policen wie eine Hausgeldausfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung sind nicht in jedem Fall erforderlich, sollten aber individuell mit einem Fachberater bewertet werden.
Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Was auf die GdWE zukommen kann
Was sich Wohnungseigentümergemeinschaften bewusst machen sollten: Kommt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung, bringt sie nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch neue Aufgaben mit sich. Verwalter und Eigentümer müssen dann beispielsweise gemeinsam dafür sorgen, dass alle Gebäudeteile vollständig und aktuell versichert sind.
Das heißt: In Versammlungen müssen entsprechende Beschlüsse gefasst, finanzielle Rücklagen eventuell angepasst und Abläufe klar geregelt werden, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann. Und es entstehen durch den zusätzlichen Versicherungsschutz auch Kosten. Trotzdem spricht aus Sicht des BVI vieles für eine Pflicht: „Sie schützt nicht nur das Gebäude, sondern im schlimmsten Fall auch die finanzielle Existenz der Eigentümer“, betont Meier. Wichtig ist aus Verbandssicht, dass eine Einführung fair geregelt ist: mit klaren Vorgaben und Übergangsfristen, die der GdWE und dem Verwalter genügend Zeit zur Umsetzung lassen.